Das Gericht urteilte, dass der Bundesrat im Jahr 2004 den Perimeter der national geschützten Moorlandschaft Grimsel unzulässigerweise auf einer Höhenkote von 27 Metern über dem heutigen Seeufer festgesetzt habe. Das sei ein rein politischer Entscheid gewesen, mit dem einzigen Ziel, der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) die Vergrösserung des Sees zu ermöglichen.
Bundesverfassung sowie Eidgenössisches Natur- und Heimatschutzgesetz erlaubten aber dieses Vorgehen nicht; die Landesregierung habe ihren Ermessensspielraum verletzt. Ein Augenschein habe klar gezeigt, dass die Moorlandschaft bis zum heutigen Seeufer hinab reiche.
Das Gesetz verlange eine Abgrenzung solcher Schutzgebiete mithilfe von in der Landschaft klar ersichtlichen Abgrenzungslinien. Das sei in diesem Fall die heutige Seegrenze und nicht die - unsichtbare - Höhenkote.
Das Gericht hiess mit diesem Entscheid Beschwerden mehrerer Umweltorganisationen gegen eine Änderung jener Gesamtkonzession gut, welche die KWO nutzt, um im Grimselgebiet ihre Kraftwerke zu betreiben. Das Berner Kantonsparlament hatte 2012 die Änderung dieser Konzession beschlossen.
Dieser Entscheid wird nun durch das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts umgestossen. Das Urteil fiel mit 5 zu 0 Stimmen klar aus.
Mit der Erhöhung der beiden Grimselsee-Staumauern wollen die Kraftwerke Oberhasli AG die Speicherkapazität des Grimsel-Stausees fast verdoppeln. Auf diese Weise möchte das Unternehmen das gespeicherte Wasser besser über das Jahr verteilt für die Stromproduktion einsetzen können.
Rund 300 Mio. Franken will das Unternehmen im Besitz der BKW, der Industriellen Werke Basel, der Stadt Zürich und des Stadtberner Energieversorgers ewb für die Erhöhung der Staumauern und andere Bauarbeiten aufwerfen. Ob die KWO den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen, liessen sie am Dienstag offen.
Die Umweltorganisationen sprachen von einem wegweisenden Entscheid zugunsten des ungeschmälerten Erhalts von Mooren und Moorlandschaften.