Die Spielzeugpuppe Cayla verbreitet Angst und Schrecken. Sie spricht, sie hört zu – und sie zeichnet Gespräche auf. Deshalb sorgt «My Friend Cayla» des amerikanischen Spielzeugherstellers Genesis Toys weltweit für Panik bei Eltern und Behörden: Pädophile könnten sich in die Puppe hacken und so Kontakt aufnehmen mit den Kindern oder sie überwachen.
Gefährdung der Privatsphäre
Die sprechende Puppe wird deshalb in einigen Ländern nicht mehr verkauft, darunter Deutschland. Die dortige Bundesnetzagentur hat das Spielzeug letzten Freitag verboten, weil sie die Privatsphäre gefährde. Wer schon im Besitz des Spielzeugs sei, soll es vernichten.»
Sobald die Puppe online ist, kommuniziert sie via Lautsprecher und Mikrofon mit den Kindern. Die Daten werden auf Servern der US-Unternehmen Nuance Communications oder Google gespeichert – zum Zweck der personalisierten Werbung.
In der Schweiz wurde die Spionage-Puppe ebenfalls verkauft. So gingen bei der Migros 400 Exemplare über den Ladentisch, schreibt der «Tages-Anzeiger». Schon nach dem Weihnachtsgeschäft 2014 sei Cayla aber wieder aus dem Sortiment genommen worden.
Die Post verkaufte die Puppe noch bis gestern Mittag, mittlerweile hat der Postshop das Angebot gelöscht.
Machen sich Besitzer strafbar?
Verboten ist die Puppe in der Schweiz allerdings nicht. Laut Bundesamt für Kommunikation gibt es bei uns kein entsprechendes Gesetz. Das Bakom stehe aber in Kontakt mit Vivid, dem Unternehmen, das Cayla in der Schweiz vertreibe.
Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, machen sich laut Einschätzung des Büros des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten die Besitzer der Puppe unter Umständen strafbar, weil vernetztes Spielzeug zur Audioüberwachung eingesetzt werden kann. (stj)