Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz stellt es unter Strafe, Fahrdienste von Privatleuten ohne Taxi- oder Chauffeurlizenz zu vermitteln. Damit hatte Paris auf den Protest von Taxifahrern reagiert, die UberPop und ähnliche Dienste für unlauteren Wettbewerb halten. Uber ging vor Gericht, setzte das Angebot in Frankreich aber im Juli vorläufig aus.
Anwalt Calvet warnte am Dienstag, die Vorschrift mache auch Portale für Mitfahrgelegenheiten illegal, auf denen Privatleute freie Plätze auf ihren ohnehin geplanten Fahrten anbieten können. Die Taxi-Branche wies dies zurück und argumentierte, dass Mitfahrgelegenheiten nicht auf Gewinn ausgelegt seien.
Das Verfassungsgericht verkündet seine Entscheidung am 23. September.