Am Mittag war bekanntgeworden, dass das Zuger Kantonsgericht am späten Abend einen wichtigen Entscheid im Kampf um eine Übernahme der Kontrollmehrheit durch den französischen Saint Gobain-Konzern publizieren wird.
Dabei geht es um die Anfechtung der Beschlüsse der Sika-Generalversammlung 2015, in denen das Stimmrecht der verkaufswilligen Gründerfamilie beschränkt wurde.
Gegen 15.30 Uhr notierten die Sika-Papiere bei hohen Handelsvolumen um 7,7 Prozent im Minus auf 4093 Franken. Umgesetzt sind bereits rund 14'000 Titel, was mehr als dem Doppelten des durchschnittlichen Tagesvolumens in den vergangenen Wochen entspricht.
Beschränkung des Stimmrechts
Bei dem am Abend angekündigten Gerichtsentscheid geht es um die Frage der Rechtmässigkeit der Stimmrechtsbeschränkung der Schenker-Winkler Holding AG (SWH) auf 5 Prozent aller Namenaktien. Die von den Familienaktionären gehaltene SWH verfügt mit 16 Prozent am Aktienkapital über rund 53 Prozent der Stimmrechte. Mit der Beschränkung des Stimmrechts hatte der Verwaltungsrat von Sika die Unabhängigkeit des Konzerns vorerst gewahrt.
Die SWH will ihre Kontrollmehrheit an Sika an den französischen Saint-Gobain-Konzern veräussern. Die Sika-Führung lehnt dagegen eine Übernahme der Kontrolle durch die Franzosen ab. Die «Einverleibung» des Unternehmens in einen Konzern, noch dazu in einen globalen Konkurrenten im Mörtelgeschäft, mache «aufgrund der fundamentalen Interessenkonflikte und der unrealistischen Synergieerwartungen» unternehmerisch keinen Sinn, hatte das Sika-Management etwa im Juli festgehalten. (SDA)