Es handelt sich dabei um einen flachen Stein mit vier Noppen in der Mitte, den Lego 2010 als geschützt eingetragen hatte. Lego führt den Rechtsstreit mit dem deutschen Unternehmen Delta Sport Handelskontor, die unter anderem Spielzeug herstellen. Delta beantragte 2019 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), den Schutz für den Lego-Stein aufzuheben.
Das Amt folgte dem Antrag: Alle Merkmale des Steins seien ausschliesslich durch seine technische Funktion bedingt, also, dass Figuren zusammengebaut und wieder zerlegt werden können. Das EU-Gericht kassierte diese Entscheidung jedoch 2021. Das EUIPO musste erneut entscheiden und wies diesmal den Antrag von Delta Sport zurück. Dagegen klagte das deutsche Unternehmen – allerdings ohne Erfolg. Das EU-Gericht wies die Klage nun ab.
Ein solches Muster kann demnach nur für nichtig erklärt werden, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind. Das sei hier aber nicht der Fall, so die Richter. Eine Ausnahmeregelung zum Schutz modularer Systeme greife ebenfalls nicht. Denn dafür müsse der Stein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa Neuheit und Eigenart. Das habe Delta Sport nicht nachgewiesen, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. (SDA)