Wegen vergessener Vorsorgegelder kommt es immer wieder zu Härtefällen. So lebte ein 61-jährigen Alkoholiker im Kanton Bern seit Jahren von der Sozialhilfe und wusste nichts von seinem Vorsorgevermögen in der Höhe von 350'000 Franken. Er erzählte Pensionsberater Markus Kaltenrieder (75) letztes Jahr, dass er wohl noch irgendwo Altersgelder parkiert habe. Kaltenrieder ging für ihn auf die Suche. Verlorene Vermögen zu finden, sieht er als seine Mission. «Inzwischen haben wir den Mann von der Sozialhilfe abnabeln können», freut er sich.
Verantwortung für Altersguthaben überfordert
Bei 5,1 Milliarden Franken Vorsorgeguthaben fehlt von den Besitzern jede Spur. Vergessene Vorsorgegelder betreffen Menschen aus allen Schichten: Sie verlieren ihr angespartes Guthaben, weil sie sich beim Austritt nicht an die Anweisung ihrer Arbeitgeber halten. Diese teilen in den Austrittsunterlagen mit, dass der Austretende die Überweisung seiner Vorsorgegelder auf ein Pensionskassenkonto des neuen Arbeitgebers oder einer Freizügigkeitseinrichtung selber veranlassen und seine frühere Pensionskasse darüber in Kenntnis setzen muss.
Offenbar tun sich immer mehr Ausgetretene schwer damit. Das Volumen der vergessenen Vorsorgeguthaben stieg in den letzten Jahren markant – allein 2017 um 600 Millionen Franken. Betroffen sind total 830'000 Vorsorgekonti. Der grösste Teil davon liegt bei der Stiftung Auffangfonds BVG. Konkret sind es 3,6 Milliarden Franken. Weitere über 1,5 Milliarden Franken liegen gemäss des Vereins Vorsorge Schweiz (VVS) bei Freizügigkeits-Stiftungen von Banken und Versicherungen.
Studenten und Mütter in der Babypause
Hinter den kontaktlosen Konti stehen vier Typen von Menschen. Bei Saisonniers stellen sich die Sprache und Unkenntnis über das Vorsorgesystem als grösste Hindernisse dar. Doch auch gut ausgebildete Schweizer machen einen Grossteil der unauffindbaren Besitzer aus. Dazu zählen neben Wegzügern mit Adressänderungen auch Studenten. Sie jobben unregelmässig und ziehen oft um.
Eine weitere Kategorie, die oft kontaktlose Konti hinterlässt, sind Arbeitnehmende, die gewollt oder ungewollt eine Weile nicht arbeiten. Dazu zählen Mütter in der Babypause, Gelegenheitsarbeiter in Tieflohnsektoren sowie Arbeitslose.
Kritik an Pensionskassen
Sofern die Pensionskassen die Eigentümer innert zwei Jahren nicht kontaktieren können, überweisen sie die Guthaben der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Der Direktor der Stiftung, Marc Gamba, sieht einen klaren Grund für die Explosion der Gelder: «Seit die Schweizerische Nationalbank im Jahr 2015 Negativzinsen einführte, haben die Banken und Pensionskassen nicht mehr dasselbe Interesse an Freizügigkeitskonten.» Anstatt dass die Pensionskassen die Guthaben nach der Maximalfrist von zwei Jahren überweisen würden, transferierten sie die Austrittsguthaben bereits nach der Minimalfrist von sechs Monaten.
Beim Schweizerischen Pensionskassenverband (Asip) sei die Zunahme kontaktloser Vorsorgevermögen bisher kein Thema, sagt Sprecher Michael Lauener.
Mehr Aufwand für Auffangeinrichtung
Während die Besitzer der Altersguthaben wegen des schnellen Abschiebens weniger Zeit haben, um sich bei der ehemaligen Pensionskasse zu melden, steht der Auffangeinrichtung mehr Arbeit ins Haus. Mit dem Eintritt der berechtigten Person ins Rentenalter muss sie zusammen mit der Zentralstelle 2. Säule aktiv nach den Inhabern suchen.
Die Zentralstelle ist dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Dieser ist quasi das Überlaufbecken für nachrichtenlose Konti. Zehn Jahre nach dem Pensionsalter übertragen die Auffangeinrichtung BVG sowie die privaten Freizügigkeitsstiftungen die vergessenen Vermögen dem Sicherheitsfonds. Bei der Zentralstelle kann jeder Angestellte und ehemalige Angestellte einen Suchauftrag eingeben.
CVP-Präsident will Geldblase eindämmen
Drei Viertel der kontaktlosen Vermögen sind Beträge unter 5000 Franken. Diese Minisummen sind Nationalrat und CVP-Präsident Gerhard Pfister (55) ein Dorn im Auge. «Die Beträge sind zu klein, um für die Höhe der Rente wirksam zu sein, aber es ist stossend, dass das Geld nicht denjenigen zugute kommt, die es ansparten», sagt Pfister dem BLICK.
In der Herbstsession wird Pfister eine Motion einreichen, um die Zahl kleiner kontaktloser Vorsorgevermögen unter 5000 Franken zu verringern. Neu sollen Versicherte eine Barauszahlung verlangen können, wenn sie nicht innert drei Monaten eine neue Stelle haben.
Jede Person, die in der Schweiz gearbeitet hat oder weiterhin arbeitet, kann bei der Zentralstelle 2. Säule kostenlos eine Anfrage betreffend Guthaben aus der beruflichen Vorsorge einreichen. Sie ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der 2. Säule und den Versicherten.
Zentralstelle 2. Säule Die Zentralstelle prüft, ob für die anfragende Person ein (oder mehrere) Guthaben gemeldet sind und informiert sowohl die antragstellende Person als auch die meldende Einrichtung. Das Anfrageformular lässt sich auf www.zentralstelle.ch herunterladen.
Anfrage Auf dem Anfrageformular müssen neben Kontaktdetails auch Daten über die Arbeitsverhältnisse angegeben werden. Zudem ist Folgendes beizulegen: Kopie von AHV-Ausweis, Lohnausweis und Versichertenausweis 2. Säule. Die Zentralstelle hat 2017 rund 50'000 Anfragen bearbeitet und dabei für 33'500 Personen 61’000 mögliche Guthaben mitgeteilt. Die Zentralstelle unternimmt erst nach dem Eintritt der berechtigten Person in das Rentenalter aktive Suchbemühungen.
Sicherheitsfonds Der Fonds ist das letzte Auffangbecken. Wenn der Besitzer nicht erreichbar und bereits 75 Jahre alt ist, muss die kontoführende Einrichtung das Geld an den Sicherheitsfonds BVG überweisen. Kann das Geld bis zum 100. Geburtstag niemandem zugeordnet werden, geht das Guthaben an den BVG-Sicherheitsfonds über. Ende 2017 wurden Guthaben von 104 Millionen Franken für 16'000 Personen verwaltet. Wenn die Besitzer 100-jährig wären, fliesst das Geld an die Zentralstelle 2. Säule.
Verlorene Bankvermögen Die erste Anlaufstelle für verlorene Bankkonten ist der Bankenombudsmann. Zusätzlich müssen Banken seit 60 Jahren nachrichtenlose Vermögenswerte im Internet auf einer Publikationsliste veröffentlichen, damit berechtigte Personen Kenntnis von deren Existenz erlangen und ihre Ansprüche geltend machen können, bevor sie schliesslich an den Staat abgeliefert werden müssen.
Jede Person, die in der Schweiz gearbeitet hat oder weiterhin arbeitet, kann bei der Zentralstelle 2. Säule kostenlos eine Anfrage betreffend Guthaben aus der beruflichen Vorsorge einreichen. Sie ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der 2. Säule und den Versicherten.
Zentralstelle 2. Säule Die Zentralstelle prüft, ob für die anfragende Person ein (oder mehrere) Guthaben gemeldet sind und informiert sowohl die antragstellende Person als auch die meldende Einrichtung. Das Anfrageformular lässt sich auf www.zentralstelle.ch herunterladen.
Anfrage Auf dem Anfrageformular müssen neben Kontaktdetails auch Daten über die Arbeitsverhältnisse angegeben werden. Zudem ist Folgendes beizulegen: Kopie von AHV-Ausweis, Lohnausweis und Versichertenausweis 2. Säule. Die Zentralstelle hat 2017 rund 50'000 Anfragen bearbeitet und dabei für 33'500 Personen 61’000 mögliche Guthaben mitgeteilt. Die Zentralstelle unternimmt erst nach dem Eintritt der berechtigten Person in das Rentenalter aktive Suchbemühungen.
Sicherheitsfonds Der Fonds ist das letzte Auffangbecken. Wenn der Besitzer nicht erreichbar und bereits 75 Jahre alt ist, muss die kontoführende Einrichtung das Geld an den Sicherheitsfonds BVG überweisen. Kann das Geld bis zum 100. Geburtstag niemandem zugeordnet werden, geht das Guthaben an den BVG-Sicherheitsfonds über. Ende 2017 wurden Guthaben von 104 Millionen Franken für 16'000 Personen verwaltet. Wenn die Besitzer 100-jährig wären, fliesst das Geld an die Zentralstelle 2. Säule.
Verlorene Bankvermögen Die erste Anlaufstelle für verlorene Bankkonten ist der Bankenombudsmann. Zusätzlich müssen Banken seit 60 Jahren nachrichtenlose Vermögenswerte im Internet auf einer Publikationsliste veröffentlichen, damit berechtigte Personen Kenntnis von deren Existenz erlangen und ihre Ansprüche geltend machen können, bevor sie schliesslich an den Staat abgeliefert werden müssen.