Viele Kaminöfen gehören wohl stillgelegt
Deutschland geht Cheminées an den Kragen

Für viele ist es der Inbegriff von Romantik, sich in einer kalten Winternacht zu Hause am knisternden Cheminée zu wärmen. Deutschland macht jetzt älteren Kaminöfen den Garaus. Cheminée-Besitzer haben ihre Anlagen teuer nachzurüsten – oder stillzulegen.
Publiziert: 08.01.2024 um 02:06 Uhr
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Aktualisiert: 08.01.2024 um 07:04 Uhr
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Der Inbegriff von Romantik: ein Gläschen zu zweit vor dem wärmenden, knisternden Cheminéefeuer.
Foto: Shutterstock
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Daniel KestenholzRedaktor Nachtdienst

Im Rahmen der umfassenden Klimapolitik von Deutschlands Ampel-Regierung stehen jetzt viele Cheminée-Besitzer vor der Frage, ob sie ihre offenen Kamine im Wohnraum teuer aufrüsten – oder stilllegen.

Cheminées gelten als grosse Klimasünder. «Austauschen, umrüsten oder abschalten», berichtet die «Bild» – vor dieser Wahl stünden jetzt viele Besitzer von Kaminöfen.

Ab Ende Jahr müssen alle Feuerstätten in Wohnräumen strikte neue Grenzwerte einhalten, wie sie das Immissionsschutzgesetz mit dem unaussprechlichen Kürzel BImSchV vorschreibt.

Keine einfachen Lösungen

Der Grenzwert gilt schon für seit 2015 eingebauten Anlagen. Doch die Mehrheit der Anlagen ist älter. Für die Besitzer älterer Öfen kann es teuer werden. Entweder sie tauschen den Kaminofen aus, rüsten einen Staubabscheider nach – oder legen den Ofen ganz still.

Gerade ein aktiver Filter kann kosten. Der benötigt einen Stromanschluss. Doch auch die Filterkassetten von passiven Staubabscheidern gehören regelmässig gewechselt und schlagen über die Jahre aufs Portemonnaie.

Schärfere Normen auch in der Schweiz

Auch in der Schweiz gilt das lauschige Knistern eines Cheminéefeuers in der kalten Winterzeit nicht länger als ganz unbedenklich. Seit Mai 2018 greifen schärfere Emmissionsgrenzwerte für kleinere Holzfeuerungen.

«Cheminées und Kaminöfen mit einem jährlichen Holzverbrauch von mehr als einem Kubikmeter gelten als regelmässig betriebene Anlagen», schreibt das Bundesamt für Umwelt auf seiner Website. «Für sie verlangt die Luftreinhalte-Verordnung alle zwei Jahre eine Sichtkontrolle durch den Kaminfeger.»

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