Kaum ein Detailhändler, der kein vegetarisches oder veganes Grillgut im Angebot hat. Die neuen Ernährungstrends haben nicht nur die Regale der Grossverteiler, sondern auch den Grill auf Schweizer Balkonen oder Gärten erreicht. Offenbar lässt sich damit gutes Geld verdienen.
Bloss, ist ein Vegi-Burger ein Burger? Darf man eine vegetarische Wurst überhaupt Wurst nennen? Oder wird der Konsument mit solchen Bezeichnungen getäuscht? Solche Diskussionen werden derzeit bei jeder Grillparty geführt. Je tiefer die Nacht, desto hitziger.
Irreführend für Konsumenten
Nun setzt sich auch der Bund mit dem Thema auseinander. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat ein neues Informationsschreiben publiziert, wie die CH-Media-Zeitungen berichten. Gewisse vegane und vegetarische Produkte könnten irreführend sein, heisst es im Papier.
Es enthält eine Liste mit mehreren Beispielen von Produktenamen, die der Bund als problematisch einstuft. Darunter etwa «veganer Fleischkäse», «vegetarischer Cervelat» oder «veganes Rinderfilet». Der Vorschlag der Beamten: «vegane Alternative zum Cervelat».
«Noch strengere Regeln»
Erlaubt aber bleiben vegetarische oder vegane Bezeichnungen bei Begriffen wie «Geschnetzeltes», «Burger», «Schnitzel» oder «Wurst». Schwierig, da den Durchblick zu behalten.
So sieht es auch die Fleischbranche. Der Schweizer Fleischfachverband begrüsst zwar die Offensive des Bundes als Schritt in die richtige Richtung. Dieser genüge aber noch nicht. Es brauche strengere Regeln. Bezeichnungen wie «Burger» oder «Wurst» müssten geschützt werden. (pbe)