Heute treten die zerstrittenen Parteien im Bauchemiekonzern Sika wieder gegeneinander an (hier gehts zum Live-Stream). Der Verwaltungsrat hat erwartungsgemäss beschlossen, die Stimmen der Familienholding Schenker-Winkler Holding (SWH) an der ausserordentlichen Generalversammlung erneut auf 5 Prozent zu beschränken.
Die Beschränkung erfolge im Interesse der Gesellschaft zur Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die strittigen Rechtsfragen im ordentlichen Verfahren geklärt seien, teilte Sika heute Morgen mit. Die Kontinuität an der Spitze solle gewahrt bleiben.
Konkret gilt die Stimmrechtsbeschränkung für die Abwahl der Verwaltungsräte Monika Ribar, Paul Hälg (Präsident) und Daniel Sauter und für die Zuwahl von Max Roesle als Verwaltungsratspräsident.
Kandidat der Erben wird keine Chance haben
Damit dürfte der Verwaltungsrat in der jetzigen Form bestehen bleiben, denn die Publikumsaktionäre stellen sich mehrheitlich hinter den Verwaltungsrat.
Und es steht auch fest, dass die Familie ihren Kandidaten Roesle nicht in den Verwaltungsrat hieven können wird. Die Familie hatte im Juli bekannt gegeben, nur noch die Abwahl von Sauter, nicht aber diejenige von Hälg und Ribar zu begehren.
Offenbar hoffte sie, damit der Stimmrechtsbeschränkung zu entgehen und den Juristen Roesle im Verwaltungsrat installieren zu können.
Beschränkung gilt nicht bei Vergütung
Die Stimmrechtsbeschränkung gilt nicht für die Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats, wie es weiter hiess. Die Vergütung hatte die SWH mit ihrer Stimmenmehrheit bereits an der ordentlichen GV im April abgelehnt.
Der Verwaltungsrat behält sich vor, die Stimmrechtsbeschränkung aber bei weiteren Anträgen anzuwenden.
Der Verwaltungsrat kämpft gegen die Pläne der Ankeraktionärin SWH, deren Aktienpaket für 2,75 Milliarden Franken an den französischen Konkurrenten Saint-Gobain zu verkaufen. Die SWH besitzt 16 Prozent der Kapitalanteile, aber 52 Prozent der Stimmrechte.
Mit der Abwahl von gegen die Übernahme kämpfenden Verwaltungsräten will die SWH den Weg für den Deal freimachen.
Gerichte müssen entscheiden
Mit Verweis auf eine Interpretation der Statuten hat der Verwaltungsrat die Stimmrechte der Gründerfamilie bereits an der ordentlichen GV vom April beschränkt und die Abwahl der Räte damit verhindert. Ob dies rechtmässig ist, müssen die Gerichte entscheiden.
Die Frage, die das Gericht klären muss, dreht sich darum, ob die Schenker-Winkler Holding (SWH) der Erbenfamilie und Saint-Gobain eine Gruppe bilden. Denn bestehende Aktionäre kann der Verwaltungsrat gemäss der in den Statuten festgehaltenen Vinkulierung nicht ablehnen. Und die SWH ist ein solcher bestehender Aktionär. (SDA/alp)