Gemäss den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gilt ein Veranstaltungsverbot mit mehr als 300 Personen bis mindestens 24. Juni. Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen bleiben mindestens bis Ende August verboten.
Damit verfallen viele Konzert- und Veranstaltungstickets. In einer am Montag veröffentlichten Analyse des Vergleichsportals Comparis heisst es: «Viele Annullationsversicherer gewähren trotz vorhandener Police keine Rückerstattung des Ticketpreises».
In erster Linie soll Veranstalter zahlen
Einige Versicherer wie AXA, Generali und Allianz würden grundsätzlich keine Rückerstattung des Ticketpreises gewähren. Bei anderen komme es auf den Zeitpunkt des Kaufs an.
Sofern das Ticket vor der Erklärung der «ausserordentlichen Lage» durch den Bundesrates am 13. März gekauft wurde, bleibe der Käufern bei Versicherern wie Helvetia, Basler und der Zurich Versicherung nicht auf dem Ticketpreis sitzen, so die Analyse weiter.
Der Vergleichsdienst betont zudem, dass in erster Instanz der Veranstalter selbst in der Pflicht sei Tickets für abgesagte Veranstaltungen zu erstatten. Erst wenn klar werde, dass die Ticketkosten gar nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt würden, komme allenfalls die Reiseversicherung zum Tragen. (SDA)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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