Wer krank ausfällt, der muss bei den meisten Schweizer Arbeitgebern nach dem dritten Fehltag ein Arztzeugnis vorweisen. Angestellte der Basler Versicherung können sich den Gang zum Doktor sparen. Das Unternehmen verlangt erst nach zehn Arbeitstagen ein Arztzeugnis, wie Radio SRF berichtet.
Grund für diese grosszügige Regelung ist eine Personalumfrage. Vertrauen mache einen guten Arbeitgeber aus, fand ein Grossteil der Befragten. Das hat sich die Versicherung zu Herzen genommen und das Personalreglement in Sachen Arztzeugnis entsprechend angepasst.
Nicht wegen Husten zum Arzt
«Es kann doch nicht sein, dass Arbeitnehmer wegen jedes Hustens zum Arzt gehen müssen und so auch die Gesundheitskosten belasten», sagt Stephan Walliser, Personalleiter der Bâloise.
Die Gewerkschaft Unia findet die Regelung grundsätzlich gut. Es sei wichtig, wenn man das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Angestellten fördere. Allerdings müsse ein Chef auch seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und Kranke allenfalls auffordern, zum Arzt zu gehen.
Klima des Vertrauens schaffen
Dem stimmt Personalleiter Walliser zu. «Unsere neue Reglung entbindet die Vorgesetzten nicht von der Aufgabe, sich um das Wohl unserer Mitarbeitenden zu kümmern», sagt er gegenüber Radio SRF. Man wolle mit der Regelung ein Klima des Vertrauens schaffen, in dem man leichter über gesundheitliche Probleme reden kann. (pbe)
Erst nach zehn Arbeitstagen verlangt die Basler Versicherung künftig ein Arztzeugnis. Animiert dies zum Blaumachen? Wie ist es bei Ihnen in der Firma? Müssen auch Sie nach drei Tagen zum Arzt? Wir freuen uns auf Ihre Meinungen in der Kommentarspalte.
Erst nach zehn Arbeitstagen verlangt die Basler Versicherung künftig ein Arztzeugnis. Animiert dies zum Blaumachen? Wie ist es bei Ihnen in der Firma? Müssen auch Sie nach drei Tagen zum Arzt? Wir freuen uns auf Ihre Meinungen in der Kommentarspalte.