Verlorenen Ausweis wieder gefunden
Warum vernichtet der Staat meinen Pass?

Ich habe in der Migros meinen Pass kopiert und aus Versehen liegen gelassen. Kurz darauf fragte ich dort nach und erfuhr, dass der Ausweis der Polizei übergeben worden sei und vernichtet werde. Warum das ganze Theater?
Publiziert: 04.09.2016 um 16:25 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 20:15 Uhr

Einen aufgefundenen Pass oder Identitätsausweis darf man laut Gesetz nicht dem Besitzer zurückgeben, sondern er muss so schnell wie möglich der örtlichen Polizei übergeben werden – und wird später vernichtet. Ist das Ausweispapier durch Diebstahl oder auch sonstwie abhandengekommen, ist der Besitzer gesetzlich verpflichtet, den Verlust sofort nach Feststellung bei der Polizei anzuzeigen.

Sämtliche Ferienreisende, denen im Ausland ein Ausweis gestohlen wird, müssen bei der Polizei vor Ort eine Verlustanzeige einholen. Mit dieser Anzeige können sie bei der Schweizer Botschaft einen Ersatz beantragen. Diejenigen, die sich den Weg zur Botschaft sparen, weil sie einen zweiten Ausweis bei sich haben, melden den Verlust nach der Rückkehr zusätzlich bei einer Schweizer Polizeistelle. Unter Vorlage dieser Anzeige wird die zuständige Behörde einen (neuen) Ausweisantrag entgegennehmen.

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Foto: Beobachter

Eine Verlustanzeige bei der Polizei hat zur Folge, dass die Nummer des verlorenen Passes oder der ID im automatisierten Fahndungssystem Ripol erfasst wird und via Interpol abgefragt werden kann. Der Ausweis wird mit der Erfassung ungültig – selbst wenn er wieder auftauchen sollte: Ein Rückruf der Nummer ist nicht möglich.

Die missbräuchliche Verwendung von Ausweisen wird damit erschwert. Denn: Geht ein Ausweis verloren oder wird er gestohlen, später aber wieder aufgefunden, ist nicht überprüfbar, ob und wie er in der Zwischenzeit verwendet wurde.

Sollte der Ausweis missbräuchlich verwendet worden sein, könnte das für den Inhaber unangenehme Folgen haben, falls zuvor keine Verlustmeldung und keine Ungültigkeitserklärung erfolgte. Diese auf den ersten Blick ärgerlichen Massnahmen sollen also Ausweisinhaber vor bösen Überraschungen schützen.

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