Der Bundesrat verspricht sich davon mehr Verkehrssicherheit. Je mehr Fahrten in Begleitung stattgefunden hätten, umso mehr reduziere sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Prüfung, schreibt er in einer Mitteilung. Im Parlament gab es Widerstand gegen den Lernfahrausweis mit 17. Eine Motion, die den Bundesrat in die Schranken weisen sollte, wurde aber zurückgezogen.
Der Bundesrat hat auch die Vorschriften zur Weiterbildung angepasst. Diese dauert künftig nur noch einen Tag statt zwei. Der siebenstündige Kurs muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Dabei soll insbesondere die Vollbremsung geübt werden, die im Strassenverkehr kaum je geprobt oder geprüft wird. Energieeffizientes Fahren kann in Simulatoren geübt werden.
Auch jünger Töfffahren
Verkehrskunde-Kurse, die praktische Grundschule für Motorradfahrer und bestandene Prüfungen gelten künftig grundsätzlich unbefristet. Bisher mussten sich Lernfahrer innerhalb von zwei Jahren zur praktischen Führerprüfung anmelden. Aufgehoben hat der Bundesrat die Beschränkung für Automatikgetriebe. Eine auf Automaten abgelegte Prüfung gilt künftig grundsätzlich auch für handgeschaltete Fahrzeuge.
Motorräder bis 125 cm3 Hubraum dürfen neu schon ab 16 Jahren gefahren werden. Heute liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Der Bundesrat harmonisiert damit die Schweizer Vorschriften mit dem EU-Recht. Schon ab 15 Jahren dürfen Kleinmotorräder bis 50 cm3 geführt werden, die nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Stufenweise Einführung der Änderungen
Hingegen verbietet der Bundesrat die direkte Ausbildung auf den grössten Motorrädern. Wer diese Ausbildung anfangen will, muss künftig mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit weniger als 35 kW Leistung fahren. Ausnahmen gelten für Mechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten, die von Berufs wegen auf einen Ausweis für grosse Motorräder angewiesen sind.
Die Neuregelung der Weiterbildung tritt 2020 in Kraft, das Mindestalter von 17 Jahren für den Lernfahrausweis und die neuen Vorschriften für Motorräder 2021. Schon ab 1. Februar 2019 gilt der Verzicht auf den Automateneintrag. Wer einen solchen hat, kann seinen Führerausweis ändern lassen. Ein Ablaufdatum haben die blauen Führerausweise aus Papier. Diese müssen bis am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis in Kreditkartenformat eingetauscht werden. (SDA)