Dies soll mittels einer Teilrevision der kantonalen Planungs- und Bauverordnung möglich werden, wie es in einer Mitteilung des Kantons Nidwalden vom Donnerstag hiess. Die Baudirektion würde wiederum mit der Durchführung der Bewilligungsverfahren betraut.
Die Revision habe zur Folge, dass eine allfällige Beschwerde direkt beim Verwaltungsgericht erhoben würde und nicht zuerst der Regierungsrat darüber befinden müsse. Dies führe einerseits zu beschleunigten Verfahren und andererseits seien die Entscheide politisch besser abgestützt.
Aktuell erlaube es das Bundesgesetz noch, Fotovoltaik-Grossanlagen bis Ende 2025 ohne Planungspflicht zu realisieren. Auch würden diese unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Vergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gefördert. «Speditive Verfahren seien nun zielführend», damit Projekte in Nidwalden noch eine Chance auf die Fördergelder des Bundes hätten, so der Regierungsrat.
Die Gesetzesanpassung erfolge vorsorglich und unabhängig von konkreten Projekten, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Regierung habe die Teilrevision nun in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauere bis 1. Dezember 2023. Das Inkrafttreten sei für den 1. Januar 2024 vorgesehen.
Bereits im Juni 2023 hatte die Regierung mitgeteilt, dass sechs Standorte für alpine Fotovoltaik-Grossanlagen evaluiert wurden. Zwei davon seien als «sehr gut geeignet» eingestuft worden. Welche Standorte das waren, wollte die Regierung noch nicht preisgeben. (SDA)