Elon Musk (47) rüttelte am Dienstag mit einem Tweet die Finanzmärkte durch. Der Tesla-Chef will seine Firma von der Börse nehmen (BLICK berichtete). Er schrieb: «Ich erwäge, Tesla für 420 US-Dollar zu privatisieren. Finanzierung gesichert.»
Was folgte war der betriebsamste Handelstag seit 2014 für den amerikanischen Elektropionier: Mehr als 30 Millionen Aktien wechselten den Besitzer, obwohl der Handel für mehr als 90 Minuten unterbrochen werden musste. Am Ende des Tages schloss die Tesla-Aktie bei knapp 380 Dollar mit 11 Prozent im Plus.
Manch Börsianer fragte sich nach diesem verrückten Tag: Ging da alles mit rechten Dingen zu?
Experte: «Tweet war nicht deutlich genug»
Die US-Börsenaufsicht SEC wollte bislang öffentlich keine Stellung nehmen zur umstrittenen Ankündigung von Elon Musk. Gemäss dem «Wall Street Journal» hat die SEC Anfragen bei Tesla deponiert. Insidern zufolge wolle die Börsenaufsicht prüfen, ob der Tweet von Musk ernst gemeint war.
Der Börsenexperte Jay Ritter von der «University of Florida» sagt zu BLICK: «Es gibt zwei Knackpunkte in der Ankündigung. Erstens gehört Twitter nicht zu den von der SEC akzeptierten Kommunikationskanälen. Und zweitens muss Musk nun beweisen können, dass die Finanzierung tatsächlich gesichert ist.»
Börsenrelevante Neuigkeiten müssen Unternehmen nämlich vermelden, wenn der Handel nicht läuft – also vor Börsenstart oder nach Börsenschluss. Musk hat seinen Tweet tagsüber abgesetzt.
Allerdings hat sich die SEC in der Vergangenheit nachsichtig gezeigt. «Obwohl Twitter offiziell noch nicht zu den Kommunikationskanälen gehört, drückt die SEC bei einer ausführlichen und vollständigen Nachricht die Augen zu», erklärt Ritter. Seiner Meinung nach sei der Tweet aber nicht ausführlich genug gewesen. «Es war und ist immer noch unklar, mit welchem Geld die Finanzierung bei einem Buy-Out gesichert sein soll.»
Vorwurf: Illegale Kursmanipulation!
Der Börsenexperte ist überzeugt, dass sich die Ermittler der SEC aber vielmehr um den Wahrheitsgehalt der Aussage «Finanzierung gesichert» konzentrieren, als auf den umstrittenen Kommunikationskanal. «Kann Musk keine Unterlagen vorweisen, wird es für ihn schwierig», sagt Ritter. Dann würde der Tweet gegen die Regel «14e-8» des Börsengesetzes von 1934 verstossen: Illegale Kursmanipulation!
Die Strafe könnten Musk und seinem Unternehmen einen Nackenschlag versetzen. «Wenn die SEC den Tweet als illegale Kursmanipulation einstuft, gibt es eine saftige Geldbusse», sagt Ritter. Ausserdem könnten Anleger, die Geld verloren haben, sich dieses wieder zurückholen.
Der Tesla-Chef selbst hat sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen geäussert. Auch woher er das Geld für den grössten Buy-Out der Geschichte haben soll (82 Milliarden Dollar), bleibt offen. Spätestens wenn die SEC anklopft, wird er sein Schweigen brechen müssen.