Am 19. Mai dieses Jahres war es so weit: Sie Stimmberechtigten sagten Ja zur AHV-Steuervorlage; daraufhin setzte der Bundesrat die Steuerreform auf den 1. 1. 2020 in Kraft. Damit hatte die Schweiz die Bahn frei gemacht für ihre Streichung von der grauen EU-Liste der Steueroasen.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit dürfte dies nun am Donnerstag geschehen. EU-Diplomaten erwarten keine «böse» Überraschung. Eine Verpolitisierung des Themas - zum Beispiel eine Verknüpfung mit dem Rahmenabkommen - verneinten mehrere Diplomaten.
Damit dürfte ein Streit enden, der vor über zehn Jahren begonnen hatte. Im Nachgang zur Finanzkrise waren die Schweizer Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen ins Visier der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geraten.
Sie kritisierten die Steuerpraxis in einigen Kantonen und teilweise auch auf eidgenössischer Ebene als diskriminierend und wettbewerbsverzerrend, da ausländische Unternehmen im Vergleich zu inländischen privilegiert besteuert wurden.
Schliesslich unterzeichneten im Oktober 2014 die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und die EU eine Erklärung, in der die Schweiz einwilligte, drei kantonale Steuerregime und zwei auf Bundesebene abzuschaffen.
Mit der Unterzeichnung versprachen die EU-Staaten im Gegenzug, bestehende Gegenmassnahmen spätestens dann aufzuheben, wenn die Schweiz die Regime abgeschafft hat. Solche Massnahmen hatte vor allem Italien ergriffen, indem es die Schweiz auf eine schwarze Liste setzte. Diese wurde jedoch 2016 abgeschafft.
Italien hatte 2010 ausserdem gewisse Erschwernisse im Bereich der Mehrwertsteuer eingeführt, die sich aber nicht nur gegen die Schweiz richteten. Folge davon war ein grösserer administrativer Aufwand für Schweizer Firmen. Dieser Mehraufwand wurde nun im Laufe der Jahre massiv abgeschwächt.
Eigentlich hätte die Abschaffung der kritisierten Steuerregime früher erfolgen sollen - mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Doch die Vorlage scheiterte im Februar 2017 an der Urne.
Zügig lancierte Finanzminister Ueli Maurer zwar eine Nachfolgevorlage, doch das hielt die EU nicht davon ab, die Schweiz im Dezember 2017 zwar nicht auf die schwarze aber wenigstens auf ihre graue Liste der Steueroasen zu setzen.
Auf letztere kamen Staaten, die gegenüber der EU Zusagen gemacht hatten, Änderungen an ihren Steuerpraktiken vorzunehmen. Dafür hatten die Länder bis Ende 2018 Zeit, was für die Schweiz aber nicht reichte.
Ende Dezember 2018, im Wissen um die neue Vorlage, verzichtete die EU allerdings darauf, die Schweiz auf die schwarze Liste zu setzen. Am Donnerstag dürfte sie nun definitiv von der grauen Liste gestrichen werden.
Doch der Steuerwettbewerb bleibt ein heisses Eisen. Nicht auszuschliessen, dass die Schweiz dereinst wieder auf einer grauen oder schwarzen EU-Liste landet. Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einer neuen schwarzen Liste im Bereich Geldwäscherei.
(SDA)