Konkret handelt es sich um Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger. Sie umfassen eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot. Der von der Finma eingesetzte Untersuchungsbeauftragte bei der Bank nehme seine Funktion weiterhin wahr, so die Finma.
Die ursprünglich bereits im März verfügten Massnahmen wurden einerseits bereits per 1. Juni 2022 einmal verlängert, andererseits im Juli zwischenzeitlich für kurze Zeit teilweise aufgehoben. Der Grund: Die Bank sollte Forderungen von nichtsanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern erfüllen können. Ausgeschlossen blieben Rückzahlungen insbesondere an sanktionierte Personen oder an das Mutterhaus Sberbank of Russia.
Die Sberbank (Switzerland) ist eine indirekte Tochter der Sberbank of Russia. Sie ist nicht direkt mit der Sberbank Europe AG verbunden, die von Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs betroffen ist.
(SDA)