Unilever schützt Leiharbeiter
Knorrli zeigt unseren Staatsbetrieben, wies geht

Schweizer Firmen wie Post und SBB bauen die Temporärarbeit aus. Der internationale Nahrungsmittelkonzern Unilever – bekannt für die Marke Knorr – geht eine anderen Weg. Er vereinbarte mit internationalen Gewerkschaften, die Risiken der Temporärjobs einzudämmen.
Publiziert: 16.05.2019 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2019 um 17:20 Uhr
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In den Unilever-Fabriken, wo auch die Knorr-Marke Aromat hergestellt wird, sollen Temporärangestellte nicht ausgenutzt werden.
Foto: zvg
Claudia Gnehm

Die Risiken von Temporärarbeit bekommen viele Arbeitnehmer in der Schweiz auf die harte Tour zu spüren, wie BLICK berichtete. Zuletzt über Gianni Chiellini, der fast 20 Jahre lang temporär für die SBB geputzt hatte – und jetzt dank BLICK einen festen Job bei der Bahn erhält.

Unternehmen wie SBB und Post, die immer mehr Stellen an Leiharbeiter vergeben, sind überzeugt von deren Nutzen. Diese befristete Arbeitsform biete den Arbeitgebern und Angestellten grosse Flexibilität. Die Kritik des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) an diesen prekären Arbeitsverhältnissen weisen sie sowie der Verband der Temporär-Unternehmen Swissstaffing zurück.

Der internationale Konsumgüterkonzern Unilever, bekannt für Marken wie Knorr, Magnum, Cornetto und Dove, anerkennt die Risiken von Temporärarbeit. Deshalb verabschiedete Unilever-Chef Alan Jope zusammen mit den internationalen Gewerkschaften IUL und Industrial Global Union einen Vertrag zum Schutz von Temporärangestellten.

Schluss mit Dauer-Temporärarbeit

Demnach sollen Temporärarbeitsverträge für Unilever-Fabrikangestellte nur für eine begrenzte Dauer genutzt werden. Verhindert werden sollen zudem langjährige Temporäranstellungen, wo ein befristeter Vertrag auf den nächsten folgt.

Der Vertrag für 300 Unilever-Fabriken in 69 Ländern gilt auch in der Unilever-Fabrik in Thayngen SH mit 180 Angestellten. Der Vertrag verbietet auch Arbeit auf Abruf und verlangt eine genügend frühe Information für anstehende Arbeitseinsätze, die auf jeden Fall bezahlt werden sollen.

Für gleiche Arbeit soll auch ein gleicher Lohn wie bei den Festangestellten gelten. Zudem müssen Temporärangestellte prioritär behandelt werden, wenn Festanstellungen offen werden, heisst es im Abkommen.

Temporärarbeit soll die Ausnahme bleiben

Damit erfüllt Unilever diverse Forderungen von Schweizer Gewerkschaften. Unia-Geschäftsleitungsmitglied Véronique Polito sagt zum Abkommen zwischen Unilever und den internationalen Gewerkschaften: «Die Gleichbehandlung der Temporärangestellten und Festangestellten in den Unilever-Fabriken weltweit ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen für die Besserstellung der Temporärbeschäftigten.»

Leiharbeit müsse die Ausnahme bleiben und könne nicht ordentliche und stabile Arbeitsverhältnisse ersetzen. Ein wichtiger Aspekt des Abkommens sei der Vorrang von Temporären bei der Besetzung offener Stellen im Einsatzbetrieb.

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