Die Suva hat im Jahr 2021 Verkaufsverbote und Rückrufe für 13 FFP2-Masken eingeleitet. Alle Produkte wiesen in der Laboruntersuchung ungenügende Schutzwirkung auf. Die mangelhaften Atemschutzmasken wurden vom Markt entfernt.
Die Suva kontrolliert als Marktaufsichtsbehörde seit Beginn der Pandemie die Qualität der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Atemschutzmasken. Gefährlich werde es dann, wenn Personen mangelhafte FFP2-Masken trügen und sich in falscher Sicherheit wähnen, teilte die Suva am Dienstag mit.
Qualität seit Sommer 2020 gestiegen
Von 59 überprüften Masken wiesen 13 eine ungenügende Schutzwirkung auf. Doch welche Hersteller sind genau betroffen? «Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Suva die Resultate der Laboruntersuchungen nicht veröffentlichen», sagt Suva-Sprecher Adrian Vonlanthen «Wichtig ist aber, dass die mangelhaften Produkte keine Gefahr mehr darstellen für die Konsumenten, da die Produkte, aufgrund von Verkaufsverboten und Rückrufen, nicht mehr erhältlich sind.»
Da die mangelhaften Produkte nun aus dem Verkehr gezogen wurden, sei die Qualität der erhältlichen Masken im Vergleich zur Situation im Juli 2020 aber deutlich gestiegen, heisst es weiter. Neben der Qualität stieg laut Suva in den vergangenen Monaten auch die Verfügbarkeit von Atemschutzmasken im Schweizer Markt. Kam es im Sommer 2020 noch zu Lieferengpässen, seien heute von allen FFP-Maskentypen Produkte ab Lager lieferbar.
BAG empfiehlt FFP2-Masken nicht
Die Schweizerische Unfallversicherung weist in der Medienmitteilung darauf hin, dass FFP2-Atemschutzmasken gegenüber Hygienemasken einen besseren Schutz aufweisen. Wichtig dabei sei, dass sie korrekt getragen würden.
Doch genau die richtige Tragweise ist der Knackpunkt. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) sei das korrekte Tragen der FFP2-Maske bei geschultem Personal gewährleistet, «nicht aber in einer Alltagssituation beim Tragen durch Laien». Deshalb empfiehlt das BAG FFP2-Masken auch nicht. (nim/SDA)