Seit 2015 ging die Zahl der Beschwerden von 27'908 auf 2714 in der ersten Hälfte des laufenden Jahres zurück - hochgerechnet auf das ganze Jahr auf rund 5500. Das ergab eine Auswertung der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, wie es in deren Mitteilung vom Montag heisst.
Seit 2012 sind Werbeanrufe trotz Sterneintrag strafbar. Gestattet sind Anrufe, wenn sich jemand damit einverstanden erklärt oder wenn eine Geschäftsbeziehung vorliegt. Die Durchsetzung dieser Bestimmung erwies sich laut Konsumentenschutz in der Praxis aber als schwierig.
Denn obwohl mit der revidierten Fernmeldeverordnung seit dem 1. Juli vergangenen Jahres alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Schutz vor illegalen Werbeanrufen anbieten müssen, ist dieser nicht automatisch. Während Salt und Quickline den Werbeanruf-Filter für alle Kunden eingeschaltet haben, müssen nämlich bei Swisscom und Sunrise die Kunden aktiv werden.
«Viele Kunden von Swisscom und insbesondere Sunrise wissen noch nicht, dass sie den Werbeanruf-Filter einschalten müssen», wird Konsumentenschutz-Präsidentin Nadine Masshardt in der Mitteilung zitiert. Aus Konsumentensicht wäre es aus ihrer Sicht wünschenswert, wenn diese Filter standardmässig aktiviert würden, denn sie seien das beste Mittel gegen illegale Werbeanrufe und auch Telefonbetrug.
In der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen koordinieren Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen aus drei Sprachregionen ihre Arbeit: neben dem Konsumentenschutz die FRC (Fédération romande des consommateurs) und die ACSI (Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana).
Der Konsumentenschutz ist nach eigenen Angaben eine private, 1964 gegründete Stiftung mit Sitz in Bern. 87 Prozent seiner Einnahmen stammen demnach aus Gönnerbeiträgen und dem Ratgeberverkauf, 13 Prozent aus einem Bundesbeitrag.
(SDA)