Um Kosten und Strom zu sparen
Weleda schickt 1400 Angestellte in die Zwangsferien

Die Naturkosmetikfirma Weleda spürt die Krise. Sie führt partielle Betriebsferien ein. Jeden Freitag stehen die Bänder still. Ist das legal? Ein Arbeitsrechtler zeigt sich skeptisch.
Publiziert: 04.11.2022 um 00:16 Uhr
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Aktualisiert: 04.11.2022 um 14:16 Uhr
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Deshalb stehen im November und Dezember immer freitags die Bänder still.
Foto: Keystone
Patrik Berger

Heute Freitag haben alle 400 Angestellten am Hauptsitz von Weleda in Arlesheim BL Ferien. Dazu 1000 Kolleginnen und Kolleginnen in Deutschland im Werk von Schwäbisch Gmünd bei Stuttgart (D). Über Strandferien im November freut sich aber kaum jemand. Auch ein Kurztrip in die Berge plant wohl niemand. Denn die Ferien sind alles andere als freiwillig.

Die Naturkosmetikfirma lässt den Betrieb 12 Tage ruhen. Jeden Freitag im November und im Dezember sowie über Weihnachten und Neujahr läuft bei Weleda gar nichts. Die Angestellten bekommen zwar weiterhin ihren üblichen Lohn. Sie müssen aber alle ihre Ferientage opfern oder Überstunden abbauen.

Mitarbeitende, die nicht mehr ausreichend Ferientage oder Überstunden haben, müssen Minusstunden schreiben. Diese können dann über das kommende Jahr verteilt durch Mehrarbeit kompensiert werden.

Das Problem: Weleda spürt die Krise. Das Unternehmen verkauft weniger Produkte, weil Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf vermehrt auf den Preis schauen. Und auf günstigere Produkte ausweichen. Mit den Zwangsferien spart Weleda Kosten. Und Energie, wenn der Betrieb stillsteht. Energiekosten schenken derzeit so richtig ein.

«Ein langes Wochenende gewährleistet»

Doch wie kommt die Übung beim Personal an? Kommt es zu Kündigungen wegen der zum Jahresende aufgezwungenen Ferien? Es habe viele Fragen zu den Gründen und zur konkreten Umsetzung gegeben. «Wir haben als Unternehmen diese Massnahme natürlich sorgfältig abgeklärt und sind uns sicher, eine gute Balance zwischen den Betriebs- und Arbeitnehmerinteressen gefunden zu haben», sagt eine Sprecherin zu Blick.

Man habe alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. «Wir haben uns für einzelne Freitage entschieden, weil damit jeweils ein langes Wochenende gewährleistet ist, während die Betriebsabläufe in möglichst geringem Ausmass unterbrochen werden», sagt sie. Und: «Aus unserer Sicht sollte das dazu beitragen, eine für beide Seiten annehmbare Umsetzung zu ermöglichen.» Zu Kündigungen oder Abgängen sei es in diesem Zusammenhang nicht gekommen.

Mehrere Tage am Stück

Doch ist das Vorgehen rechtens? «Die Arbeitgeberin kann Betriebsferien anordnen, wenn es ihr schlecht geht», sagt Thomas Geiser (70), Arbeitsrechtler an der Uni St. Gallen, dem Wochenblatt. Betriebsferien müssten drei Monate im Voraus angekündigt werden. Und den Zweck der Erholung erfüllen. Dazu seien mehrere Tage am Stück erforderlich.

Seine Meinung zum Fall Weleda in Arlesheim ist deshalb deutlich: «Es ist nicht zulässig anzuordnen, dass die Angestellten jeden Freitag einen Ferientag nehmen, um den Betrieb auf vier Tage herunterzufahren.» Weleda ist also auf den guten Willen ihrer Angestellten angewiesen. Und hätte im Fall einer Klage gegen die Zwangsferien keine Chance.

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