Uhren
Weko verbietet Swatch-Tochter faktisch Auslieferung von Uhrwerken

Die Swatch-Tochter ETA kann anderen Uhrenherstellern keine mechanischen Uhrwerke aus ihrer Produktion mehr liefern. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Uhrenkonzern faktisch mit einem Verkaufsverbot belegt.
Publiziert: 18.12.2019 um 19:57 Uhr
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Aktualisiert: 18.12.2019 um 23:40 Uhr
Der Hauptsitz von Swatch in Biel BE. (Archivbild)
Foto: PETER KLAUNZER

Aus der der Nachrichtenagentur AWP vorliegenden Weko-Verfügung vom 16. Dezember 2019 geht hervor: «Die Lieferungen mechanischer Uhrwerke von ETA SA Manufacture Hotioqere Suisse an ihre bisherigen Kunden [....] werden ab dem 1. Januar 2020 vorläufig ausgesetzt.» Die Verfügung gilt bis maximal Ende 2020. Die Weko ist aber zuversichtlich, dass noch bis Sommer ein endgültiger Entscheid gefällt werden kann.

Begründet wird der Entscheid folgendermassen: Würde die Weko bis zum Endentscheid zuwarten, könnte dem Wettbewerb «ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil» drohen. Zudem sei es der ETA aus zeitlichen Gründen faktisch ohnehin nicht möglich, Drittkunden ab dem 1. Januar 2020 zu beliefern.

Mit diesem Entscheid stützt die Kommission einen vom eigenen Sekretariat unterbreiteten Vorschlag, der ab 2020 einen Lieferstopp für die Lieferung an Drittfirmen verlangt hatte. Die Empfehlung des Sekretariats wurde am vergangenen Wochenende in den Medien publik.

Die Swatch-Tochter ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) hatte bei mechanischen Uhrwerken zumindest in früheren Jahren eine marktbeherrschende Stellung. Deshalb ist sie dazu verpflichtet, nebst den Marken der Swatch-Gruppe auch andere Uhrenhersteller mit Werken zu beliefern.

Der Weko versucht seit Jahren, die dominante Stellung der ETA in der Produktion und im Verkauf mechanischer Uhrwerke einzugrenzen. Im Jahr 2013 unterzeichneten die Kommission und Swatch eine Liefervereinbarung, in der die kontrollierte Reduktion der Liefermengen geregelt wurde. Die Konkurrenz sollte die Chance haben, sich am Markt zu entfalten.

Zu diesem Schritt hatte die Swatch selbst die Weko angeregt. Denn bei Swatch ist man ebenfalls daran interessiert, dass es am Markt für mechanische Uhrwerke Platz für Konkurrenten gibt. Die Gruppe will sich nämlich dem Lieferzwang entledigen und frei entscheiden, wem man künftig wie viele Uhrwerke aus dem Hause ETA liefert.

Weko-Direktor Patrik Ducrey lässt das von Swatch in einem Communiqué stipulierte «Verkaufsverbot» nicht gelten. An kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) dürfe die ETA nach wie vor mechanische Uhrwerke liefern, sagte dieser im Gespräch mit AWP. Vielmehr habe man in seinem Urteil die bestehende einvernehmliche Regelung mit Swatch um ein Jahr verlängert.

Swatch-Chef Nicolas Hayek nimmt deutliche Worte in den Mund: Der Entscheid der Weko sei «unverständlich und inakzeptabel". Zudem mische sich die Weko in die Wirtschaftspolitik ein, womit sie ihre Befugnisse überschreite und verletze.

«Die Weko hat geschlafen», sagte Hayek im Gespräch mit AWP. Swatch habe die Weko seit Mitte 2018 nicht weniger als sechsmal auf die drängende Zeit hingewiesen. Eine vorsorgliche Massnahme nur zwölf Tage vor dem Jahresende mitzuteilen sei aus industrieller Sicht «absurd".

Faktisch laufe es darauf hinaus, dass Swatch bis 2021 keine Uhrwerke ausliefern könne, sagte Hayek. Weder an Drittkunden, noch an KMUs. Denn die Vorlaufzeit für einen Auftrag liege bei neun bis zwölf Monaten und ETA habe 2019 angesichts der ungewissen Situation keine Bestellungen entgegengenommen. «Das ist eine Notlösung der Weko - ein Alibi», beklagte sich Hayek.

Angesichts der negativen finanziellen Auswirkungen, die diese Entscheidungen mit sich bringen werde, behält sich Swatch vor, entstandene Schäden geltend zu machen. Man fordere zudem, dass die einvernehmliche Regelung von 2013 wie vorgesehen Ende 2019 auslaufe.

(SDA)

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