Die Zahl der Beschwerden von Fluggästen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat sich im vergangenen Jahr laut «NZZ am Sonntag» praktisch verdoppelt.
So beschwerten sich 7167 Fluggäste bei der Behörde. Auch in diesem Jahr erwarte die Behörde deutlich mehr als 6000 Passagier-Anzeigen.
Als Auslöser für diese Entwicklung vermutet die Zeitung die Zunahme der Verspätungen im gesamteuropäischen Flugsystem. Anders als EU-Fluggesellschaften verneinten aber Schweizer Airlines oftmals Forderungen nach Entschädigungen und stützten sich auf Schweizer Gerichtsurteile, welche die Passagieransprüche sehr restriktiv auslegten.
Airhelp hilft Passagierrechte durchzusetzen
Hilfe erhielten Schweizer Fluggäste in einer Reihe von Fällen allerdings vom BAZL, das Airlines trotz anders lautender Gerichtsurteile über den Verordnungsweg zu Kompensationszahlungen an Kunden auffordere.
Wie Passagiere zu ihrem Gastrecht kommen, erklärte Philippe Strässle (51), Geschäftsführer von Airhelp Schweiz, kurz vor Ferienbeginn. Die Entschädigung, sagt Strässle, ist abhängig von der Distanz des Fluges. «Je weiter die Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Sie kann zwischen umgerechnet 283 und 678 Franken schwanken.» (uro)
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