UBS-Prozess in Frankreich
Staatsanwaltschaft fordert deutlich tiefere Busse

Im Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs in Frankreich hat die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile beantragt. Deutlich tiefer als beim erstinstanzlichem Urteil sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.
Publiziert: 23.03.2021 um 08:33 Uhr
Aus 4,5 Milliarden könnten gut 3 Milliarden Euro werden. (Archivbild)
Foto: MAURITZ ANTIN

Die UBS soll eine Busse von «mindestens 2 Milliarden Euro» bezahlen und UBS Frankreich eine solche von 15 Millionen Euro, teilte das Sekretariat der Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Zudem fordert der französische Staat als Nebenkläger eine Milliarde Euro als Schadenersatz.

Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als zunächst verfügt. Die gesamte Strafe beträgt nun mindestens 3 Milliarden Euro. Im Prozess von 2019 war die Grossbank in Frankreich zu einer Geldstrafe von 3,7 Milliarden Euro und 800 Millionen Schadenersatz - also total 4,5 Milliarden - verurteilt worden.

Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kunden in Frankreich anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet. Die Kunden sollen von der UBS dazu animiert worden sein, ihr Geld in der Schweiz und damit in Sicherheit vor dem französischen Fiskus zu platzieren.

Die UBS habe damals ein grosses Interesse daran gezeigt, viel Geld einzusammeln, indem sie den Kunden eine effiziente Vermögensverwaltung angeboten hatte, resümierte die Staatsanwältin Muriel Fusina. Doch das besagte Vermögen oder zumindest Teile davon seien auch vor den französischen Steuerbehörden versteckt worden.

Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die verurteilen Mitarbeiter Hervé D'Halluin, Patrick de Fayet, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten. Ausserdem fordert die Anklage nun für den vor zwei Jahren in erster Instanz freigesprochenen früheren Chef der weltweiten Vermögensverwaltung, Raoul Weil, eine bedingte Gefängnisstrafen von 18 Monaten und eine Busse von 300'000 Euro.

Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März. Die Bank verlangt für sich einen Freispruch.

(SDA)

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