Drei Beschwerden wurden gegen das von der Bergüner Gemeindeversammlung Ende Mai erlassene Gesetz für ein Fotografier-Verbot eingereicht. Zwei wurden inzwischen zurückgezogen, wie Georg Aliesch, Leiter der Gemeindeaufsicht im Bündner Amt für Gemeinden, am Mittwoch auf Anfrage erklärte.
Eine Beschwerde blieb zurück. Sie will abgeklärt haben, ob mit dem Fotografier-Verbot auf dem Terrain der Kommune Bergün übergeordnetes Recht verletzt worden ist. Wer die Eingabe bearbeitet, ist noch unklar. Laut Aliesch in Frage kommen entweder die Kantonsregierung oder das Verwaltungsgericht. Entsprechende Abklärungen seien im Gange.
Unterdessen schaffte die Mittelbündner Gemeinde das Gesetz über das Fotografier-Verbot offiziell ab. Die Werbeaktion sei nun abgeschlossen, und die Gemeindeversammlung habe der Aufhebung des Gesetzes klar zugestimmt, teilten die Bergüner Behörden den regionalen Medien mit.
Die schönen Bilder von Bergün seien innerhalb von ein paar Tagen um die ganze Welt gegangen. Das Verbot habe in kürzester Zeit «weltweit für Aufsehen gesorgt», bilanziert die Gemeinde.
Ob sich die Aktion tatsächlich ausbezahlt hat, steht in den Sternen. Marc-Andrea Barandun, Geschäftsführer von Bergün Filisur Tourismus, konnte am Mittwoch auf Anfrage nicht sagen, ob sich die Werbeaktion in zusätzlichen Logiernächten niedergeschlagen habe. Das sei schwierig zu sagen, Zahlen lägen noch keine vor.
Mit dem Fotografier-Verbot unter Bussandrohung wollte die Gemeinde die Leute dazu animieren, die Gemeinde selber zu besuchen, statt nur Bilder anzuschauen. Die Aufhebung des Verbots war von Anfang an geplant.