Tödlicher Zug-Crash von Granges-Marnand VD
Lokführer fehlt am eigenen Prozess

Der Prozess im Zusammenhang mit der Zugkollision von Granges-Marnand VD ist vertagt worden. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Lokführer erschien am Dienstag wegen seines psychischen Zustands nicht vor Gericht.
Publiziert: 30.05.2017 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:43 Uhr
Beim Zugunfall in Granges-Marnand VD im Jahr 2013 wurden ein Lokführer getötet und 26 Passagiere verletzt.
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Bei der Kollision zwischen zwei Regionalzügen auf der Strecke Lausanne-Payerne am 29. Juli 2013 hatte der Lokführer Jonathan B. (†24) das Leben verloren (BLICK berichtete). 26 der 45 Passagiere wurden verletzt.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hielt in ihrem Schlussbericht im Juli 2014 fest, dass der Zug im Kreuzungsbahnhof von Granges-Marnand abgefahren war, obwohl das Signal auf «Halt» gestellt war.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft erhob dann im November 2016 Anklage gegen den Lokführer, der das Haltesignal missachtet hatte. Der 58-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Er erschien am Dienstag jedoch nicht zum Prozess in Renens VD und legte ein Arztzeugnis vor. Sein Mandat wäre gerne gekommen, sei aber nicht in der psychischen Verfassung, erklärte seine Anwältin der Nachrichtenagentur sda.

Der Mann ist zurzeit krankgeschrieben. Er arbeitet immer noch für die SBB, allerdings nicht mehr als Lokführer. Ein neuer Prozesstermin wurde vorerst nicht genannt.

Nach dem Unfall war auch die SBB in die Kritik geraten, weil der Bahnhof Granges-Marnand nicht mit einem Zugbeeinflussungssystem (ZUB) ausgerüstet war. Nach dem Unfall wurde zunächst das Vier-Augen-Prinzip eingeführt und der Fahrdienstleiter musste die Abfahrterlaubnis erteilen. Seit April 2016 ist das ZUB in Betrieb.

Die Eltern des verstorbenen Lokführers hatten verlangt, dass auch eine Mitschuld der SBB vor Gericht geprüft wird. Dies, nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst nicht auf eine entsprechende Klage eingetreten war. Nachdem das Waadtländer Kantonsgericht einen Rekurs gegen den Entscheid gutgeheissen hatte, musste die Staatsanwaltschaft dann auch gegen die SBB ermitteln. Sie kam jedoch zum Schluss, dass die SBB keine strafrechtliche Verantwortung trage.

Die Eltern des getöteten Lokführers sagten nach der Vertagung des Prozesses zur sda, sie seien dem Kollegen ihres Sohnes nicht böse, dass er nicht zum Termin erschienen sei. Wenn man sich in seine Lage versetze, sei es offensichtlich, dass dieser Prozess für ihn nicht einfach sei. Nach wie vor Mühe hätten sie, zu akzeptieren, dass er als Einziger auf der Anklagebank sitze. (SDA)

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