Wird gemauschelt? Wird das Verfahren verschleppt? Der Anwalt der Witwe Michaela Knoll (54) ist «erschüttert über den fehlenden Strafverfolgungswillen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland».
Im August 2009 war Martin Knoll, Chef von McDonald’s Schweiz, auf einer Mountainbike-Tour unterhalb der Spycherfluh 100 Meter in die Tiefe gestürzt. Er war Teil einer geführten Gruppe, die auf Einladung der Credit Suisse (CS) unterwegs war.
Opfer wurde als Draufgänger dargestellt
Schon 2010 erklärte seine Witwe: «Die Tour war schlecht organisiert und extrem gefährlich.» Die in Wien lebende Mutter zweier Kinder (heute 23 und 18) kann nicht verstehen, dass das Strafverfahren noch immer nicht abgeschlossen ist. In einer ersten Phase hatten die Veranstalter und der Tourverantwortliche versucht, den Verunfallten als Draufgänger hinzustellen, der klare Weisungen missachtet habe.
Auf Druck der Opferseite wurden dann zwei Zeugen einvernommen. Es stellte sich heraus, dass Martin Knoll über kaum Bike-Erfahrung im alpinen Gelände verfügte und sich deswegen der Risiken eines Absturzes nicht bewusst war. Es sei zwar aus eigenem Antrieb zu Fuss durch die schwierige Passage gelaufen, habe dann aber zu früh wieder aufs Velo aufsteigen wollen.
Erdrückende Beweislage
Schwere Kritik üben die Zeugen am Tourenleiter. Dessen Anweisungen seien ungenügend gewesen. Es habe sich keine Führungsperson an der Spitze der Gruppe aufgehalten, und es habe auch niemanden gegeben, der am kritischen Ort die Teilnehmer überwacht habe. «Es war somit reiner Zufall, dass nicht mehrere Teilnehmer bei diesem hochriskanten Bikeanlass ums Leben gekommen sind», schreibt der Anwalt von Michaela Knoll.
Es müsse von «gravierenden und mehrfachen Sorgfaltspflichtverletzungen» ausgegangen werden. Die Beweislage sei erdrückend, die Staatsanwaltschaft «verpflichtet, entweder Strafbefehl gegen die Beschuldigten zu erlassen oder beim Gericht umgehend Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu erhaben».
So würde die Witwe endlich Klarheit bekommen, wer am frühen Tod ihres Mannes schuld ist. Und der Weg wäre frei für die Zivilklage, bei der es um mehrere Millionen Franken geht.