Tierschutz
Das Schreddern lebender Küken wird verboten

In der Schweiz soll es verboten werden, lebende Küken zu schreddern. Das will nach dem Nationalrat auch der Ständerat. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion ohne Gegenantrag angenommen.
Publiziert: 19.09.2019 um 12:18 Uhr
|
Aktualisiert: 19.09.2019 um 12:20 Uhr

Zwar werde das Verfahren schon heute nur noch bei einem kleinen Teil der Küken angewendet, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission, welche unisono die Annahme der Motion empfohlen hatte. Trotzdem sei ein explizites Verbot sinnvoll, um den Fokus auf andere Methoden und auf die frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei zu legen.

Getötet und unter Umständen geschreddert werden Küken mit dem «falschen» Geschlecht. Unabhängig vom Schreddern wird der Trend kritisiert, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten. Beim Schreddern kommt hinzu, dass manche Küken überleben - beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen.

Das Schreddern eines lebenden Tieres stehe nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, lautete der Tenor im Parlament. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Im Ständerat sprach sich auch Innenminister Alain Berset für ein Verbot aus. Es gebe andere Tötungsmethoden, und die öffentliche Meinung sei gegen das Schreddern der Küken, sagte er. Die Verordnungsänderung sei bereits in Arbeit. Die Nationalratskommission hatte mit der Motion ein Anliegen aus einer Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz aufgenommen.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.