Die sogenannte Homogenisierung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Bis anhin waren bei dieser Tötungsmethode die männlichen Tiere durch einen mechanischen Vorgang getötet worden. Die Methode kam in den vergangenen Jahren jedoch nur noch in wenigen Brütereien und in Ausnahmefällen zum Einsatz, wie der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.
Für den Vollzug des Verbots des Schredderns lebender Küken sind in der Schweiz die kantonalen Veterinärdienste zuständig. Sie werden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit sicherstellen, dass das Verbot in den betroffenen Betrieben eingehalten wird. Weiterhin erlaubt bleibt die Tötung mit CO2.
Laut dem Bundesrat steht eine Alternative zu den bestehenden Tötungsmethoden vor dem Durchbruch. Mit der Methode der Geschlechtsbestimmung im Brutei soll es künftig möglich sein, sehr früh nach der Befruchtung das Geschlecht der Küken zu bestimmen. So könnten die Bruteier von männlichen Legeküken frühzeitig eliminiert werden. Männliche Legeküken würden dadurch gar nicht mehr ausgebrütet.
Momentan werden diese neuen Methoden noch nicht breit angewendet. Mehrere internationale Firmen und Universitäten forschen und entwickeln in diesem Bereich jedoch eine kommerzielle Methode. Dies sei auch im Interesse der Schweiz, schreibt der Bundesrat.
(SDA)