Gauner aus Benin haben ein neues Geschäft. Sie kassieren in der Schweiz für fiktives Brennholz. Die Masche ist raffiniert: Wer auf der Verkaufsplattform Marketplace von Facebook nach Brennholz sucht, findet derzeit Dutzende von Angeboten.
Das Holz lagert angeblich in Ortschaften wie Fehraltorf ZH, Willisau LU und Füllinsdorf BL. Die Inserate wirken auf den ersten Blick authentisch, haben aber etwas gemeinsam: Das angebotene Holz gibt es nicht. Die Bilder der Scheiterbeigen wurden im Netz geklaut, der Text wurde von seriösen Holzinseraten kopiert, die Verkäufer verstecken sich hinter Fake-Konten mit echt klingenden Namen und abgekupferten Profilbildern.
Firmennamen werden missbraucht
Die Aargauerin Barbara Gloor bestellte vier Ster Buchenholz für 441 Franken. «Ich war skeptisch, weil es fast unmöglich günstig war.» Als sie die Rechnung mit dem Logo des Holzhändlers Zürich Holz AG erhielt, war für sie klar, dass etwas nicht stimmen kann. Als Bankverbindung war nicht die Holzhandelsfirma aufgeführt, sondern eine Privatperson. Gloor informierte in der Folge die Firma, deren Name für den Betrug missbraucht worden war.
Es ist nicht der einzige Fall. Dem Beobachter liegen weitere gefälschte Rechnungen vor, im Namen der Aargauer Brennholzfirma Bischofberger und der Westschweizer Entreprise Forestière aus dem Val-de-Travers NE.
Vom Opfer zur Mittäterin
Die Täter missbrauchen auch die Angaben Geschädigter. Irma B. etwa, die jetzt auf den Rechnungen der Pseudo-Holzanbieter als Zahlungsstelle auftaucht, suchte vor zwei Jahren über Facebook nach einem Kleinkredit – und fiel auf Profibetrüger aus Benin herein. Unvorsichtigerweise schickte sie ihnen damals ein Foto ihrer Identitätskarte, eröffnete für die angeblichen Kreditgeber gegen eine Provision zwei Bankkonten und reichte ihnen die Zugangsdaten weiter.
Irma B. wurde so vom Opfer zur Mittäterin. Sie wurde inzwischen wegen mehrfacher Geldwäscherei verurteilt und muss 5320 Franken für eine Busse und Verfahrenskosten bezahlen. Wegen der Holzbetrügereien könnte sie nun sogar erneut in ein Strafverfahren verwickelt werden.
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch
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