Als 5G wird ein neuer Mobilfunkstandard bezeichnet, der sich gegenwärtig weltweit verbreitet. 5G erlaubt deutlich höhere Datenübertragungsraten. Die Technologie soll die fortschreitende Digitalisierung vieler Lebensbereiche unterstützen.
Um die Auswirkungen der Strahlung, die von Mobilfunkantennen ausgeht, wird seit Jahren heftig gestritten. Diese seien noch zu wenig erforscht, betonen Skeptiker dieser Technologien.
Für die Gegner dieser Technologie ist es erwiesen, dass Hochfrequenzstrahlung dem biologischen Leben schadet und Erkrankungen begünstigt. Mit der Implementierung solcher Technologien drohten irreversible Konsequenzen für Menschen und Ökosysteme, warnen sie.
In der Schweiz hat sich ein Bürgerkomitee «Stopp 5G» gebildet. Das Kollektiv fordert, dass der Bund unverzüglich ein nationales Moratorium über die 5G-Technologie verhängt, bis eine ausreichende Anzahl unabhängiger wissenschaftlicher Studien vorliege.
Weiter fordert das Kollektiv, dass die geltenden Grenzwerte nicht erhöht werden. Auf dem Berner Waisenhausplatz bekräftigten am Freitagabend mehrere Rednerinnen und Redner die Forderungen.
Die Bundesverfassung sei dem Schutz der körperlichen Integrität verpflichtet, betonte einer der Redner. «Wir können uns aber nicht darauf verlassen, dass uns die Politik schützt. Wir müssen daher mit Klagen dafür sorgen, dass der Staat seiner Vorsorgepflicht nachkommt»
Die Kundgebung in Bern dürfte die erste grössere ihrer Art in der Schweiz sein. Auf dem gut gefüllten Waisenhausplatz hatten sich am Abend geschätzt über tausend Menschen versammelt. Die Veranstalter schrieben in einer Mitteilung vom Abend von nahezu 3000 Personen. Die Veranstaltung zog auch viele Passanten in ihren Bann. Für einmal war die Mehrheit der Teilnehmer einer Kundgebung in Bern nicht in jugendlichem, sondern durchaus in reiferem Alter.
Die Befürworter der Technologie sehen keine wissenschaftlichen Beweise, dass die Strahlung ein Problem wäre. Sie verweisen auf die Grenzwerte in der Schweiz, die auf einem guten Level seien.
Der Bund versteigerte im vergangenen Februar die 5G-Mobilfunkfrequezen, was ihm rund 380 Millionen Franken einbrachte. In verschiedenen Kantonen gab es bereits Bestrebungen für ein G5-Moratorium. Der Bund pochte jedoch auf seine alleinige Rechtssetzungskompetenz in dieser Frage. Für kantonale oder kommunale Regelungen gebe es keinen Raum.
(SDA)