Diese Kommission könnte sich dann generell mit den Auswirkungen des Falls für Ermittlungen, nationale Sicherheit und die Privatsphäre beschäftigen, erklärte das Unternehmen am Montag.
Apple ist von einem Gericht angewiesen worden, der Bundespolizei FBI beim Entsperren des iPhones des toten Attentäters zu helfen, der zusammen mit seiner Frau 14 Menschen im kalifornischen San Bernardino getötet hat.
Apple weigert sich, der Forderung nachzugeben und will sich gegen den Beschluss rechtlich wehren. Das Unternehmen warnt, dafür wäre eine neue Software notwendig, die - einmal entwickelt - auch missbraucht werden könne. Damit würde Apple eine Hintertür ins iPhone möglich machen und am Ende die Sicherheit für alle gefährden, hiess es.
Diese Argumentationslinie wiederholte Apple auch am Montag. «Wir sind überzeugt: Der einzige Weg, zu verhindern, dass ein solch mächtiges Werkzeug missbraucht wird oder in falsche Hände gerät, ist, es nie zu erschaffen.»
FBI-Chef James Comey hatte wenige Stunden zuvor mit einem offenen Brief die nächste Runde im verbalen Schlagabtausch losgetreten. Dort versicherte er, das FBI strebe keinen Präzedenzfall für spätere Überwachung an: «Es geht um die Opfer und um Gerechtigkeit.» Das FBI wolle keine Verschlüsselung brechen oder einen Generalschlüssel in die Welt setzen.
Zugleich räumte der FBI-Direktor ein, dass es mit der Verschlüsselung einen Konflikt zwischen Sicherheit und Privatsphäre gebe. «Dieser Konflikt sollte nicht von Unternehmen gelöst werden, die davon Leben, Dinge zu verkaufen», schrieb er - allerdings auch nicht vom FBI, dessen Job Ermittlungen sind, sondern grundsätzlich vom amerikanischen Volk.
Das FBI will vor allem, dass Apple per Software-Eingriff die Funktion aushebelt, die den Inhalt eines Telefons löscht, wenn zehn Mal ein falsches Passwort eingegeben wird. Ausserdem soll Apple die Passwort-Eingabe über eine Schnittstelle einrichten, damit die Ermittler mit Hilfe eines Computers elektronisch verschiedene Kombinationen durchprobieren können.
Das Gericht räumte Apple eine Frist bis zum 26. Februar ein, in der der Konzern auf die Anordnung reagieren muss.