Wie viel Sie arbeiten können, ist eine medizinische Frage und wird vom Arzt entschieden. Bei Teilzeitangestellten wie Ihnen ist wichtig, dass sich der Arzt präzis ausdrückt und Sie zum Beispiel «50 Prozent der 50-Prozent-Anstellung» krankschreibt. Nur so ist klar, dass Sie bloss zu einem Viertelpensum arbeiten können.
Nicht immer weiss der Arzt genau, in welchem Umfang ein Patient angestellt ist, zumal das Arbeitspensum in manchen Fällen schwanken kann. Wird das Zeugnis nicht weiter konkretisiert, kann ein Arbeitgeber deshalb davon ausgehen, dass eine Person mit einem 80-Prozent-Pensum bei 50-prozentiger Arbeits¬unfähigkeit auch 50 Prozent arbeiten kann und nicht bloss 40.
Weil die Sachlage bei Ihnen unklar ist, sollten Sie erneut mit dem Arzt sprechen. Fragen Sie ihn, wie viel Sie pro Tag und pro Woche arbeiten dürfen. Sagen Sie ihm, dass Sie teilzeitangestellt sind. Und verlangen Sie ein Arztzeugnis, das Ihre Arbeitsunfähigkeit klar bestimmt.