Swissair-Liquidation
Verantwortliche der Hunter-Strategie leisten Symbolzahlung

Der Swissair-Liquidator Karl Wüthrich hat 22 ehemalige Swissair-Führungsmitglieder zu einer Schadenersatzzahlung wegen verfehlten Übernahmen gebracht. Gemäss dem erzielten Vergleich zahlen sie zusammen mickrige 250'000 Franken.
Publiziert: 19.10.2017 um 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 14:11 Uhr
Für die verfehlte Übernahmestrategie der Swissair werden laut dem SAirGroup-Liquidator keine Verantwortlichkeitsansprüche mehr gestellt (Symbolbild).
Foto: KEYSTONE/RENE MEIER

Es waren ein paar Fehlkäufe von vielen innerhalb der problematischen Hunter-Strategie der Swissair Ende der 90er-Jahre: Das Unternehmen kaufte Beteiligungen an der kränkelnden französischen Regionalfluggesellschaft Air Littoral (für 124 Millionen Franken) sowie an den in Schieflage befindlichen LTU, AOM und Air Liberté.

Bereits 2015 beschied das Zürcher Handelsgericht, dass die ehemalige Swissair-Führungsriege für die riskante Beteiligung an Air Littoral nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Entsprechend entschied der Liquidator, dass auch die Ansprüche für die LTU, AOM und Air Liberté nicht geltend gemacht werden können.

Gemäss Mitteilung vom Donnerstag entledigen sich die 22 Führungspersonen, darunter Ex-Konzernchef Philippe Bruggisser, nun durch einen kleinen Betrag den Ansprüchen. Ein entsprechender Vergleich sieht vor, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zusammen 250'000 Franken an SAirGroup und SAirLines leisten.

Dafür verzichteten SAirGroup und SAirLines im Bereich Übernahmen auf die Geltendmachung von weiteren Verantwortlichkeitsansprüchen.

Eigentlich wollte Wüthrich die Führungsriege wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Verantwortung ziehen. Die 250'000 Franken sind ein Tropfen auf den heissen Stein und machen nicht einmal die Kosten der Klagen wett.

Nachdem 2015 die Klage gegen den Kauf von Air Littoral abgeblitzt war, erhielten die verklagten Verantwortlichen je rund 200'000 Franken aus der Liquidationsmasse, als Entschädigung für den Anwalt.

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