Strengere Regeln
AKW müssen Erdbeben-Sicherheit nachweisen

Die Atomkraftwerke müssen erneut nachweisen, dass ihre Anlagen einem sehr starken Erdbeben standhalten. Die Vorgaben sind strenger und umfangreicher als früher.
Publiziert: 30.05.2016 um 11:53 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:53 Uhr
Wie Erdbebensicher sind die Atomkraftwerke? Betreiber müssen einen erneuten Nachweis liefern.
Foto: GAETAN BALLY

Die entsprechenden Verfügungen wurden unter der Annahme von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen für jeden einzelnen AKW-Standort von Beznau AG, Leibstadt AG, Gösgen SO und Mühleberg BE erlassen. Das teilten Vertreter des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) am Montag vor den Medien in Brugg AG mit.

In drei Schritten müssen die Betreiber bis zum Jahr 2020 den Nachweis erbringen. Man lege grossen Wert darauf, dass die umfangreichen Erdbebennachweise der AKW-Betreiber regelmässig aktualisiert würden, sagte ENSI-Direktor Hans Wanner.

Sogar Mühleberg ist gefordert

Auch das AKW Mühleberg, das 2019 stillgelegt werden soll, muss den Nachweis erbringen. Mühleberg bleibe auch nach der Einstellung des Leistungsbetriebs noch über Jahre eine Kernanlage mit einem Gefährdungspotential, hiess es.

Die AKW-Betreiber müssen bis Ende 2018 den Sicherheitsnachweis erneuern, den sie bereits nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima erbrachten. Sie müssen zeigen, dass das 10'000-jährliche Erdbeben unter Einhaltung einer Dosislimite von 100 Millisievert beherrscht wird.

Bis Herbst 2020 müssen die Betreiber schliesslich nachweisen, auch ein 1000-jährliches Erdbeben mit einer Dosislimite von einem Millisievert zu beherrschen. Das ENSI wird die eingereichten Nachweise der Betreiber prüfen und dazu Stellung nehmen.

Verzögerungen bei der Sicherheitsstudie

Den AKW-Betreibern war das rechtliche Gehör zu den Verfügungen bis Anfang Februar gewährt worden. Die Verfügungen und Gefährdungsannahmen basieren vor allem auf einer Erdbebenstudie der AKW-Betreiber.

Ende 2013 hatten die AKW-Betreiber den Schlussbericht ihrer Erdbebenstudie («Pegasos Refinement Project») bei der Aufsichtsbehörde ENSI eingereicht. Die Prüfung erwies sich als langwieriger als ursprünglich angenommen und es kam zu Verzögerungen.

Ziel der Studie war gemäss ENSI eine Verfeinerung der Analysen des Pegasos-Projekts, das 2004 abgeschlossen worden war. Unter der Leitung der Dachorganisation der Schweizer AKW-Betreiber swissnuclear hatten Experten aus dem In- und Ausland in einem aufwändigen Prozess die Erdbebengefährdung für die AKW-Standorte neu analysiert.

So kamen die strengeren Richtlinien zustande

Die von den AKW-Betreibern eingereichten Studien wurden vom ENSI kritisch unter die Lupe genommen. Das Teilprojekt zu den seismischen Quellen wurde gemäss ENSI in den Studien nicht ausreichend tief bearbeitet. Daher seien die nicht akzeptierten Angaben durch Daten und Modelle des Schweizerischen Erdbebendienstes ersetzt worden.

«Unsere neuen Gefährdungsannahmen fallen somit strenger aus», hielt Ralf Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen fest. Diese würden teilweise auch über den Gefährdungsannahmen liegen, die für den Erdbebennachweis kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima verwenden worden seien.

Ein Erdbeben gehört zu einem der Naturereignisse, das massgeblich zum Gesamtrisiko der Atomkraftwerke beiträgt. Die Anlagen in der Schweiz müssen Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10'000 Jahren ereignen können.

Im Nachgang zur Atomkatastrophe von 2011 im japanischen Fukushima war von den AKW-Betreibern ein neuer Erdbebennachweis gefordert worden. In einem Zwischenbericht hatten die AKW-Betreiber 2012 laut ENSI nachweisen können, dass ihre Anlagen ein Erdbeben, wie es sich einmal in 10'000 Jahren ereignen kann, beherrschen. (SDA)

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