Auf einen Blick
- Lindt & Sprüngli klagt gegen Aldi wegen ähnlicher Schokoladenkugeln
- Gericht entscheidet zugunsten von Lindt, Aldi darf Kugeln nicht verkaufen
- Lindor-Pralinensegment erzielt Jahresumsatz von 44,8 Millionen Franken
Den goldenen Schoggihasen zu Ostern. Lindor-Kugeln zu Weihnachten. Lindt & Sprüngli hat für beide hohen christlichen Feiertage richtige Süssigkeiten-Klassiker im Sortiment. Und seine Verkaufsschlager schützt der in Kilchberg ZH beheimatete Schoggi-Hersteller entsprechend. Darum hat er kürzlich gegen den Discounter Aldi geklagt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Aber worum geht es genau? Aldi Suisse verkauft seit dem 2. September «Feine Schokoladenkugeln» der Marke «Moser Roth» in den Schweizer Filialen und im Webshop – angepriesen als «Weihnachts-Edition». Ein Dorn im Auge sind Lindt & Sprüngli die Schoggikugeln mit den Geschmäckern «Nuss Mandel» und «Knusper Nugat». Die Kugeln sind in rotem respektive blauem Verpackspapier eingedreht – wie das auch bei den 1969 erstmals vertriebenen Lindor-Kugeln der Fall ist. Zudem soll auch die Verpackung zu ähnlich sein.
Vergleichsgespräche verliefen ergebnislos
Lindt & Sprüngli bemängelte diese Ähnlichkeiten – und mahnte Aldi mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 wegen des Vertriebs der roten und blauen Moser-Roth-Kugeln in der Schweiz ab. Der Zürcher Schokoladenproduzent sah einen Verstoss gegen eine geschützte Marke und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Aldi wiederum dementierte die Vorwürfe mit einem Schreiben vom 6. Dezember 2024.
Daraufhin stellte Lindt & Sprüngli beim Aargauer Handelsgericht den Antrag auf ein vorsorgliches Verbot gegen Aldi, die rot und blau eingepackten Kugeln zu bewerben, in Umlauf zu bringen oder zu verkaufen. Der Präsident des Handelsgerichts lud am 13. Dezember zu Vergleichsgesprächen. Doch diese endeten ohne Einigung.
Gericht entscheidet zugunsten von Lindt & Sprüngli
Tags darauf befasste sich deshalb das Gericht mit dem Fall – und entschied zugunsten von Lindt & Sprüngli. Die «objektiv stark an Lindor-Kugeln angelehnten Verpackungen der Moser-Roth-Kugeln» seien sachlich nicht nötig, zitiert die «AZ» aus dem Gerichtsentscheid vom 14. Dezember. Es bestehe «eine Assoziationsgefahr hinsichtlich der Lindor-Kugeln für zukünftige Käufe».
Seither darf Aldi die Moser-Roth-Kugeln mit den Geschmacksrichtungen «Nuss Mandel» und «Knusper Nugat» nicht mehr anbieten. Nun hat Lindt & Sprüngli bis am 13. März 2025 Zeit, um im ordentlichen Verfahren gegen Aldi zu klagen. Ansonsten wird das Verbot aufgehoben. Für Lindt & Sprüngli geht es um den Schutz seines erfolgreichen Lindor-Pralinensegments. Dessen Jahresumsatz: 44,8 Millionen Franken. Da sind die 200'000 Franken, die der Schoggihersteller als Sicherheitsleistung für mögliche Schadenersatzzahlungen an Aldi beim Gericht hinterlegen musste, ein Klacks.