Streit um Streifen
Adidas siegt vor Gericht gegen Nike

Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen grosser Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Konkurrent Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren entschieden.
Publiziert: 28.05.2024 um 16:45 Uhr
|
Aktualisiert: 29.05.2024 um 08:22 Uhr
Sieg von Adidas vor Gericht: Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen grosser Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten. (Archivbild)
Foto: DANIEL KARMANN
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht am Dienstag die Markenrechts-Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. «Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen», teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.