Die Lage ist verzweifelt, die Worte sind harsch: Der Gewerbeverband droht den beiden Grossverteilern Migros und Coop mit einer Strafanzeige. Der Grund: Sie hielten sich nicht an die bundesrätliche Verordnung, nur noch Güter des täglichen Bedarfs zu verkaufen.
Denn während Fachgeschäfte wie Papeterien, Buchhändler, Sportläden oder Modeboutiquen bis zum 11. Mai geschlossen sind, dürfen die Filialen von Migros und Coop offen sein. «Wir erhalten praktisch täglich Meldungen und Bilder, die belegen, dass sich Migros und Coop nicht an die gültige Covid-Verordnung halten», beklagt sich Gewerbeverandsdirektor Hans-Ulrich Bigler (62) gegenüber der «SonntagsZeitung».
Ultimatum bis Montag Abend
Nun haben Bigler und Verbandspräsident Jean-François Rime (69) ihre Klagen in einen geharnischten Brief gegossen. Dieser ging «im Namen der Schweizer KMU» an Migros-Präsidentin Ursula Nold (51) und Coop-Präsident Hansueli Loosli (64). «Ihr renitentes Verhalten ist in höchstem Masse verwerflich. Denn in Ihrer kontinuierlichen Weigerung, sich an die Vorschriften zu halten, zeigen Sie, wie wenig Sie sich um die derzeitige Lage in der Schweiz kümmern. Vielmehr gehen Sie als Krisengewinnler vor und versuchen zulasten des KMU-Detailhandels Ihre Marktstellung zu zementieren», zitiert die «SonntagsZeitung» aus dem Brief.
Mit dem Schreiben an die «Krisengewinnler» verbunden ist ein Ultimatum. Bis Montag um 17 Uhr müssen Migros und Coop die Sortimentsbeschränkung vollständig umsetzen. Sonst droht eine Strafanzeige. Darüber will der Gewerbeverband am Dienstagmorgen in einer Vorstandssitzung entscheiden. Dicke Post vom Gewerbeverband hat auch der Bundesrat erhalten. Darin fordern die Gewerbler, die strikte Einhaltung der Sortimentsbeschränkung. Bei Zuwiderhandeln müssten Filialen geschlossen werden.
Die angeschuldigten Grossverteiler Migros und Coop weisen die Vorwürfe aus dem Gewerbe zurück. Nicht ohne auf einen gewissen Gestaltungsspielraun bei der Auslegung der Sortimentsbeschränkung hinzuweisen. In den letzten Tagen hatten immer wieder Medien darauf hingewiesen, dass beide Grossverteiler, die Verordnung zu wenig stark durchsetzten.