Die Vignette ist vom 1. Dezember 2015 bis zum 31. Januar 2017 gültig, wie die eidg. Zollverwaltung am Donnerstag mitteilte. Erhältlich ist die Vignette bei Tankstellen, Garagen, am Postschalter und bei Strassenverkehrsämtern sowie Zollstellen für 40 Franken.
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt im Originalzustand auf das Fahrzeug geklebt werden, wie die Zollverwaltung in Erinnerung ruft. Bei Personenwagen ist die dafür vorgeschriebene Stelle die Innenseite der Windschutzscheibe am Rand. Bei Anhängern und Motorrädern gehört sie an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Teil.
Überzählige und unbenutzte Vignetten dürfen beispielsweise im Internet weiterverkauft werden. Allerdings würden dort häufig bereits benutzte oder präparierte Vignetten angeboten, schreibt die Zollverwaltung. Wer eine solche wiederverwendet, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mindestens 500 Franken bestraft werden.