Strassenverkehr
Autofahrer sollen sich ab 70 mit ihrer Fahreignung auseinandersetzen

Die eidgenössischen Räte wollen Autofahrer erst ab 75 Jahren zur regelmässigen medizinischen Untersuchung schicken. Heute liegt die Altersgrenze bei 70 Jahren. Der Bundesrat ist damit einverstanden, verlangt aber flankierende Massnahmen.
Publiziert: 17.05.2017 um 11:36 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:03 Uhr
Der Bundesrat war gegen die Anhebung des Alters für die regelmässige medizinische Untersuchung von Autofahrern von 70 auf 75 Jahre: Das Parlament beschloss die Massnahme trotzdem. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/WALTER BIERI

Die geplante Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zurück. National- und Ständerat haben diese gegen den Willen ihrer Verkehrskommissionen angenommen. In der Vernehmlassung sprachen sich mehrere Kantone dagegen aus. Viele Seniorinnen und Senioren gäben das Billett schon vor 75 Jahren freiwillig ab, argumentierten sie.

Vergangenes Jahr hätten rund 6000 Personen den Führerausweis schon bei der ersten Kontrolluntersuchung mit 70 Jahren abgegeben, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Er warnt, dass der spätere Beginn der medizinischen Kontrolluntersuchungen zu weniger Verkehrssicherheit führen könnte.

Deshalb sollen sich Autofahrerinnen und Autofahrer ab 70 Jahren mit der Frage befassen müssen, ob sie dem immer komplexeren Verkehrsgeschehen nach wie vor gewachsen sind. Das will der Bundesrat mit Informations- und Sensibilisierungskampagnen erreichen, beispielsweise mit einem Schreiben an alle Fahrerinnen und Fahrer im entsprechenden Alter. Diese sollen auch ermutigt werden, den Umgang mit neueren Assistenzsystemen zu erlernen.

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