Dabei ging es vor dieser obersten Gerichtsinstanz um den Vorwurf der «Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Rahmen der Ermittlungen zu den Lafarge-Aktivitäten in Syrien bis 2014. Zudem hob das Kassationsgericht auch die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, die Anklage wegen «Gefährdung des Lebens anderer» aufrechtzuerhalten, und verwies diese beiden Fragen zur erneuten Entscheidung an die Untersuchungskammer zurück.
In dieser im Juni 2017 eröffneten gerichtlichen Untersuchung wurde Lafarge verdächtigt, in den Jahren 2013 und 2014 über die Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria (LCS) fast 13 Millionen Euro an terroristische Gruppen und Vermittler gezahlt zu haben. Ziel sei gewesen, die Aktivitäten des Standorts in Syrien aufrechtzuerhalten, obwohl das Land in einem blutigen Bürgerkrieg versank.
Das Unternehmen wurde ausserdem verdächtigt, Zement aus dem Werk an die Terrorgruppe Islamischer Staat zu verkaufen und Zwischenhändler zu bezahlen, um Rohstoffe von dschihadistischen Gruppierungen zu beziehen. 2019 hatte das Pariser Appellationsgericht eine entsprechende Anklage jedoch fallen gelassen. Dagegen hatten verschiedene Organisationen jedoch Berufung eingereicht.
Der französische Lafarge-Konzern fusionierte 2015 mit der schweizerischen Holcim. Der Konzern hiess im Anschluss während mehrerer Jahre offiziell LafargeHolcim. Inzwischen wurde der Namen des Gesamtunternehmens jedoch wieder zu Holcim zurückverwandelt.
(SDA)