Das kantonale Steueramt Zürich hatte im Oktober 2015 gegenüber Urs E. Schwarzenbach und seiner Frau ein Nach- und Strafsteuerverfahren zu den Jahren 2005 bis 2009 eröffnet.
Aufgrund von Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung durch die Eidgenössische Zollverwaltung in der Villa der Schwarzenbachs 2013 beschlagnahmt worden waren, ergab sich, dass Schwarzenbach einen Kunst- und Antiquitätenhandel betrieben hat. Dies geht aus dem heute publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Nachsteuern in Höhe von rund 110 Millionen
Das Steueramt erliess Ende Januar 2016 eine Nachsteuerverfügung. Es setzte Nachsteuern von insgesamt rund 110 Millionen Franken fest. Es werden voraussichtlich Zinsen, Verfahrenskosten und Hinterziehungsbussen hinzu kommen.
Weil das Ehepaar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Grossbritannien hat und in der Schweiz nur beschränkt steuerpflichtig ist, haben die Behörden eine Sicherstellungsverfügung in der Höhe von 205 Millionen Franken erlassen. Ein solcher Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vorgenommen, damit mutmasslich geschuldete Steuern auch beglichen werden können.
Das Ehepaar zog die entsprechende Verfügung vergeblich bis vor Bundesgericht. Es machte geltend, die Behörden seien falsch vorgegangen und hätten die Höhe der Nachsteuern willkürlich festgelegt. Die Eheleute bestreiten, in den betroffenen Jahren Handel mit Kunstgegenständen betrieben zu haben. (SDA)