Die Bundesanwaltschaft schliesst die Strafuntersuchung gegen Glencore International ab – nach vier Jahren Ermittlung. Sie erlässt einen Strafbefehl gegen den Rohstoff-Giganten mit Sitz in Zug. Der Grund: Glencore hat es versäumt, alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren zu treffen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilt. Es geht um die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner im Zusammenhang mit dessen Kauf von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2011.
Die Bundesanwaltschaft verurteilt Glencore zur Zahlung einer Busse in der Höhe von 2 Millionen und zu einer Ersatzforderung in der Höhe von 150 Millionen Dollar. Hinsichtlich der übrigen durch die Bundesanwaltschaft untersuchten Teilsachverhalte betreffend die Geschäftstätigkeit von Glencore in der DRK zwischen 2007 und 2017 erliess sie gleichzeitig eine Einstellungsverfügung, wie es in einer Mitteilung heisst.
Strafmindernd wurde berücksichtigt, dass Glencore seit Eröffnung der Strafuntersuchung im Juni 2020 mit den Strafverfolgungsbehörden kooperierte. Glencore hat erklärt, auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl sowie die Einstellungsverfügung zu verzichten. Damit sind sie rechtskräftig.