Die Bank und das US-Justizministerium gaben den Abschluss der Vereinbarung, eines Deferred Prosecution Agreement, in der Nacht auf Freitag bekannt. Die Bank schreibt in ihrem Communiqué zudem von «wichtigen Fortschritten», welche zwei Mitarbeiter erzielt hätten, die in den USA angeklagt seien.
Laut dem US-Justizministerium erklärten sich ein Kundenberater und eine Kundenberaterin von Julius Bär am Donnerstag vor Gericht schuldig, US-Steuerzahlern dabei geholfen zu haben, Einkommens- und Vermögenswerten vor den US-Steuerbehörden zu verstecken. Das Strafmass wird am 12. August festgelegt; den beiden drohen maximal fünf Jahre Haft.
Anwälte der Bank sicherten laut der Nachrichtenagentur AP vor Gericht die Kooperation des Unternehmens zu. Die Bank muss demnach bis im Februar 2019 für allfällige Gerichtsverfahren in den USA Dokumente und Zeugen bereitstellen. Bezahlt Julius Bär die Busse und hält die Vereinbarung ein, wird die Anklage in drei Jahren fallengelassen.
Julius Bär verwaltete nach Angaben des US-Justizministeriums (DOJ) bis zu 4,7 Milliarden Dollar in rund 2600 nicht deklarierten Konten von US-Steuerzahlern. Zwischen 2001 und 2011 habe Julius Bär mit diesen Geschäften rund 87 Millionen Dollar Gewinn erzielt.
Das Ministerium wirft der Schweizer Privatbank vor, ein System aufgebaut zu haben, um US-Steuerzahlern bei der Steuerhinterziehung zu helfen. Die Bank habe diesen Konten unter Codewörtern anstatt ihrem richtigen Namen angeboten oder ihnen geholfen, etwa über Stiftungen ihr Eigentum an Bankkonten zu verschleiern.
Die US-Strafverfolger loben Julius Bär allerdings auch für die Kooperation mit den US-Behörden. Die Bank habe Ende 2009 mit diesen in Kontakt treten wollen, aber auf Wunsch der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA zunächst darauf verzichtet. Laut DOJ wollte die FINMA damit verhindern, dass Verhandlungen des Bundesrates mit den USA gefährden werden könnten.
Nach Kontaktaufnahme mit den US-Behörden habe Julius Bär aber Verantwortung übernommen und sich vorbildlich verhalten, hiess es weiter.
Bankenchef Boris Collardi bezeichnete die Bereinigung der «bedauerlichen Altlast» in der Mitteilung als wichtigen Meilenstein für das Unternehmen. «Der erzielte Vergleich beendet eine lange Phase der Unsicherheit.» Nun könne sich Julius Bär wieder ganz auf die Zukunft und das Geschäft konzentrieren, liess er sich zitieren.
Die Bank hatte bereits Ende Jahr nach eigenen Angaben eine Grundsatzeinigung mit den US-Behörden erzielt. Sie hatte auch Rückstellungen für die Busse gebildet. Diese drückten erheblich auf das Resultat des vergangenen Jahres: Die Julius-Bär-Gruppe musste einen Gewinneinbruch von fast 70 Prozent auf 123 Millionen Franken hinnehmen.
Nach Ankündigung der Vereinbarung gab die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Nacht zudem bekannt, dass sie Julius Bär wegen ihres US-Geschäfts gerügt hatte. Die Bank habe Aufsichtsrecht verletzt. Das Verfahren sei 2010 und 2011 geführt worden und die Bank habe die verlangten Massnahmen umgesetzt, so dass das Verfahren im November 2011 abgeschlossen worden sei.
Die FINMA warf der Bank unter anderem vor, im Jahr 2008 US-Kunden von der UBS übernommen zu haben, als diese aus ihrem US-Geschäft wegen Problemen mit den US-Behörden ausstieg. Damit sei die Bank erhebliche Risiken eingegangen, ohne diese abzuklären. Anstoss nahm die FINMA auch an den «fehlenden Kontrollen» sowie «einem problematischen Anreizsystem».
Julius Bär gehörte zu den sogenannten Kategorie-1-Banken, gegen die die USA wegen des Verdachts auf Verstösse gegen US-Gesetze ermittelten. Zuvor hatten sich in dieser Kategorie bereits die UBS (780 Mio. Dollar Busse), die Credit Suisse (2,6 Mrd. Dollar) und die Bank Leumi (400 Mio. Dollar) freigekauft.
Eine Einigung steht noch für zehn Kategorie-1-Banken aus, unter ihnen die Zürcher und die Basler Kantonalbank. Mehrere der betroffenen Banken haben indes ihren Betrieb eingestellt.