Steuerrechnung lieber rechtzeitig begleichen
Es drohen saftige Verzugszinsen

Kaum irgendwo lohnt es sich mehr, die Steuern vorzeitig zu zahlen. Dagegen bestrafen einige Kantone neu umso härter, wer zu spät die Steuerrechnung begleicht.
Publiziert: 15.03.2018 um 10:50 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:03 Uhr
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, bekommt Ärger. Wer zu spät die Steuern bezahlt, in den meisten Kantonen einen saftigen Verzugszins.
Foto: Keystone
Ulrich Rotzinger

Der Kanton Graubünden hat den Vergütungszins auf null gesenkt. In Freiburg beträgt er noch 0,05 Prozent und in Basel-Stadt gerade mal noch 0,1 Prozent. Rentierte es sich vor Jahren noch, die Steuern vorzeitig zu bezahlen, lässt sich im heutigen Nullzins-Umfeld praktisch nichts mehr herausholen. 

Foto: Infografik

Ein Beispiel aus besseren Zeiten: Überwiesen Steuerzahler im Kanton Zürich Anfang Jahr einen Betrag von 10'000 Franken, wurde das frühe Einzahlen mit zwei Prozent Zins vergütet. Dafür, dass die Behörde bis zum Stichtag 30. September mit dem Geld «arbeiten» konnte, gabs 150 Franken (anteilig neun Monate). Heute sind es noch 37.50 Franken, da der Vergütungszins lediglich noch 0,5 Prozent beträgt (siehe Grafik).

Wer zu spät einzahlt, dem verrechnet der Kanton Zürich dagegen 4,5 Prozent Verzugszins. Laut einer Auswertung des Finanzportals «Cash.ch» hat zum Beispiel Neuenburg letztes Jahr den Verzugszins von drei auf acht Prozent in die Höhe geschraubt. Auch der Kanton Luzern verrechnet neu sechs Prozent Zins für Spätzahler. 

So sparen Sie Steuern

Diese Kniffe gilt es zu beachten, wenn Sie Steuern sparen wollen. Es existieren jedoch grosse kantonale Unterschiede. Bei Unklarheiten fragen Sie das Steueramt.

Vorsorge

In die Säule 3a einbezahlte Gelder können von den Steuern abgezogen werden. Für die Steuerperiode des Jahres 2017 beträgt der maximale Abzug für Angestellte 6768 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule.

Versicherungsprämien

Krankenkassenprämien oder Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Hier gibt es allerdings Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese bei 1700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3500 Franken.

Verpflegung

Sofern man in der Mittagspause nicht zu Hause kochen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Zürich liegt diese  bei 3200 Franken jährlich oder 15 Franken pro Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber vergünstigtes Essen anbietet, sind es noch 1600 Franken oder 7.50 Franken pro Arbeitstag.

Fahrtkosten

Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch im Umfang bis 3000 Franken. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Moped an. Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden.

Zinsen

Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).

In Zukunft soll eine Steuererklärung nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden müssen. (Symbolbild)
In Zukunft soll eine Steuererklärung nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden müssen. (Symbolbild)
Keystone/GAETAN BALLY

Diese Kniffe gilt es zu beachten, wenn Sie Steuern sparen wollen. Es existieren jedoch grosse kantonale Unterschiede. Bei Unklarheiten fragen Sie das Steueramt.

Vorsorge

In die Säule 3a einbezahlte Gelder können von den Steuern abgezogen werden. Für die Steuerperiode des Jahres 2017 beträgt der maximale Abzug für Angestellte 6768 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule.

Versicherungsprämien

Krankenkassenprämien oder Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Hier gibt es allerdings Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese bei 1700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3500 Franken.

Verpflegung

Sofern man in der Mittagspause nicht zu Hause kochen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Zürich liegt diese  bei 3200 Franken jährlich oder 15 Franken pro Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber vergünstigtes Essen anbietet, sind es noch 1600 Franken oder 7.50 Franken pro Arbeitstag.

Fahrtkosten

Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch im Umfang bis 3000 Franken. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Moped an. Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden.

Zinsen

Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).

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