Der Richter wies damit einen Antrag der Grossbank auf Abweisung zurück. Die Deutsche Bank argumentierte, die Klage sei unberechtigt und komme viel zu spät. Der Richter liess dies aber nicht gelten.
Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara hatte die Klage im Dezember 2014 eingereicht. Er wirft der Deutschen Bank Steuerhinterziehung im grossen Stil über ein Geflecht aus Luftbuchungen und Scheinfirmen vor.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft kaufte das Finanzinstitut 1999 eine Firma, die auf unrealisierten Gewinnen von 150 Millionen Dollar aus Aktien des Pharmakonzerns Bristol-Myers Squibb sass. Um die dadurch fälligen Steuern zu umgehen, habe die Bank die Aktien unter Wert an Scheinfirmen veräussert, die die Papiere wiederum an eine andere Deutsche-Bank-Einheit weitergereicht hätten.
Ein Bank-Sprecher kündigte an, das Institut werde sich weiter energisch gegen die Anschuldigungen zur Wehr setzen. Es hat die fragliche Transaktion als nicht betrügerisch bezeichnet und geltend gemacht, dass die Angelegenheit bereits 2009 in einer Vereinbarung mit den US-Steuerbehörden vollständig geklärt worden sei.