2024 wird vieles teurer. Wer das Geld nicht auch noch unnötig aus dem Fenster werfen will, sollte gewisse (Finanz-)Fristen einhalten. Blick liefert die Übersicht und zeigt dir, bis wann du was erledigen musst, ohne Geld zu verlieren.
Steuern
Die Steuererklärung und die erforderlichen Hilfsformulare und Beilagen sind bis zum 31. März 2024 abzugeben. Wer mehr Zeit braucht, kann eine Fristverlängerung beantragen. Da in der Schweiz die Kantone die Hoheit über die Steuern halten, gibt es hier unterschiedliche Regelungen.
Grundsätzlich kann die Verlängerung aber kostenlos bis zum 31. März beantragt werden. So haben Steuerpflichtige bis zum 30. September 2024 Zeit, die Erklärung auszufüllen.
Wer eine weitere Zeitverlängerung braucht, oder die Frist verpasst, zahlt eine Gebühr. Die befindet sich meistens im Rahmen von 40 bis 60 Franken.
Krankenkasse
Der Krankenkassen-Schock haut uns dieses Jahr so richtig um. 2024 steigt die mittlere Prämie für die obligatorische Grundversicherung im Schnitt um 8,7 Prozent. Auch für das kommende Jahr hält sich der Optimismus der Experten in Grenzen. Höchste Zeit also, um die verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
Um auf Jahresbeginn die Krankenkasse wechseln zu können, gilt der 30. November als Stichtag. Bis dann muss man die alte Versicherung kündigen, sodass ein Wechsel der Grundversicherung möglich wird.
Bei der Zusatzversicherung gilt eine andere Frist. In der Regel laufen Zusatzversicherungsverträge über ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 30. September bei der Versicherung eintreffen.
Wichtig: Kündige deine Zusatzversicherung erst, wenn der Vertrag mit der neuen Krankenkasse unter Dach und Fach ist. Die Versicherungen sind nicht dazu verpflichtet, mit dir einen Vertrag abzuschliessen, und können dich ablehnen.
Vorsorge
Die AHV reicht für viele Pensionierte nicht aus, um mit dem gleichen Lebensstandard auszukommen. Wer es sich leisten kann, sollte deshalb in die Säule 3a einzahlen. So kann man individuelle Vorsorgelücken schliessen. Doch wie hoch ist der Maximalbetrag im 2024 und bis wann muss man diesen überweisen?
Erwerbstätige mit einer Pensionskasse dürfen maximal 7'056 Franken einzahlen. Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 35'280 Franken.
Die Beiträge müssen am 31. Dezember 2024 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Um sicherzugehen, sollten Erwerbstätige schon vor den Weihnachtsfeiertagen einzahlen. Noch besser ist es, den Maximalbetrag bereits am Anfang des Jahres zu überweisen. So profitiert man länger von den Vorzugszinsen des Vorsorgekontos.
Hypotheken
Bei einigen Banken muss die Festhypothek Monate im Voraus gekündigt werden, obwohl der Ablauftermin fix ist. Viele Banken nehmen erst kurz vor dem Ablauf der Hypothek mit den Kunden Kontakt auf. So kann es sein, dass es schon zu spät ist, um zu einer günstigeren Bank zu wechseln.
Darum: Am besten ist es, die Anschlussfinanzierung schon ein Jahr vor dem Ablauf aufzugleisen. Je nach Abschluss der Hypothek ist dieses Datum aber natürlich unterschiedlich.