Sollte das Dokument tatsächlich wie geplant in Form einer Verordnung in Kraft treten, drohen russischen Investoren in der Schweiz ab Januar massive steuerliche Nachteile in ihrem Heimatland.
Auf der Liste der russischen Steuerbehörde FNS werden neben der Schweiz und vielen Offshore-Gebieten die Staaten Estland, Grossbritannien, Österreich, Malta und Liechtenstein aufgeführt.
Der am 26. Oktober veröffentlichte Entwurf einer Verordnung der FNS befindet sich noch bis zum 9. November in Begutachtung. Am 1. Januar soll er in Kraft treten.
Unternehmen, die in den aufgelisteten Ländern und Territorien aktiv sind und zu mehr als 25 Prozent Russen oder russischen Firmen gehören, droht laut russischem Steuerrecht eine doppelte Besteuerung im jeweiligen Land und in Russland. Von der Moskauer Wirtschaftszeitung «Wedomosti» befragte Experten rechnen mit «ernsthaften Auswirkungen» für russische Unternehmen.