Ab der Steuerperiode 2016 sollen 30 Prozent des Preises dieser Generalabonnemente als Privatanteil gewertet werden. Dieser Anteil muss dann als Gehaltsnebenleistung versteuert werden. Dies empfiehlt die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) in einem im Internet aufgeschalteten Dokument, über das die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am Donnerstag berichtet hatte.
Gemäss dieser Regel würde sich das steuerbare Einkommen eines Mitarbeiters, der gratis ein GA der 2. Klasse erhält, um rund 1100 Franken erhöhen. Das entspricht 30 Prozent des GA-Preises von 3655 Franken.
Die neue Regelung soll für die sogenannten GA-FVP (Fahrvergünstigungen Personal) gelten. Diese werden vom Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) herausgegeben. Bezugsberechtigt sind Mitarbeiter der dem VÖV angeschlossenen Unternehmen, also beispielsweise der SBB.