Das erklärten die Richter des zweithöchsten europäischen Gerichts am Dienstag in Luxemburg. Die Kaffeekette hatte einer Entscheidung der EU-Kommission von 2015 zufolge in den Niederlanden zu wenig Steuern gezahlt. Starbucks soll nach Meinung der EU-Behörde Gewinne innerhalb der Konzerne verlagert haben, um Abgaben an den Fiskus zu sparen.
Das Land gab der komplexen Transaktion mit Steuervorbescheiden ihren Segen. In einem ähnlichen Steuerfall der Kommission gegen Fiat Chrysler lehnte der EuG die Klage des Unternehmens allerdings ab. Gerichtlich dagegen vor gingen auch die Niederlande und Luxemburg. (Rechtssachen T-755/15, T-759/15, T-760/15, T-636/16).
(SDA)