Steuern
EU-Gericht lehnt Steuerverfahren gegen Starbucks ab

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) kippt in einem Urteil eine EU-Steuernachforderung von bis zu 30 Millionen Euro an Starbucks wegen illegaler Steuervorteile.
Publiziert: 24.09.2019 um 10:05 Uhr
|
Aktualisiert: 24.09.2019 um 10:06 Uhr

Das erklärten die Richter des zweithöchsten europäischen Gerichts am Dienstag in Luxemburg. Die Kaffeekette hatte einer Entscheidung der EU-Kommission von 2015 zufolge in den Niederlanden zu wenig Steuern gezahlt. Starbucks soll nach Meinung der EU-Behörde Gewinne innerhalb der Konzerne verlagert haben, um Abgaben an den Fiskus zu sparen.

Das Land gab der komplexen Transaktion mit Steuervorbescheiden ihren Segen. In einem ähnlichen Steuerfall der Kommission gegen Fiat Chrysler lehnte der EuG die Klage des Unternehmens allerdings ab. Gerichtlich dagegen vor gingen auch die Niederlande und Luxemburg. (Rechtssachen T-755/15, T-759/15, T-760/15, T-636/16).

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.